Deutscher Gewerkschaftsbund

24.01.2017
EuGH-Verhandlung

EU-Kommission: Deutsche Mitbestimmung mit EU-Recht vereinbar

Die EU-Kommission hat heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klar gemacht: Aus ihrer Sicht ist die deutsche Unternehmensmitbestimmung absolut mit europäischem Recht vereinbar. Hintergrund: Der EuGH entscheidet noch in diesem Jahr über die Klage eines Kleinaktionärs beim Reisekonzern TUI gegen die deutsche Unternehmensmitbestimmung mit Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten.

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Kommission verteidigt deutsches Modell: Arbeitnehmermitbestimmung "wichtiges politisches Ziel"

Die Kommissionsvertreter erklärten vor dem Gerichtshof: "Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel." Die Kommission verteidige "das Recht der Mitgliedsstaaten, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist." Das deutsche "Modell der 'Mitbestimmung' und seine sozialen Zielsetzungen" seien "EU-rechtskonform".

Ansatz des Klägers "scheinheilig und sachlich falsch"

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet Ende Januar über die Klage eines Kleinaktionärs beim Reisekonzern TUI gegen die deutsche Unternehmensmitbestimmung mit Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Peter Scherrer hatten bereits im Dezember erklärt, der Ansatz des Klägers sei scheinheilig und sachlich falsch.

Die meisten Rechtswissenschaftler seien davon überzeugt, dass die Argumentation des Klägers nicht trägt, so Hoffmann und Scherrer. "Sie gehen davon aus, dass die Richterinnen und Richter am EuGH bestätigen werden, dass die Mitbestimmung mit dem Europarecht vereinbar ist. Diese Meinung teilen wir", so die beiden Gewerkschafter. Dieser Ansicht hat sich nun auch die EU-Kommission angeschlossen.


LINK

Europäische Kommission - Erklärung: Kommission verteidigt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union nationale Regeln zu Mitbestimmungsrechten


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