Die Entgelttarifverträge zwischen den DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft und den Zeitarbeitverbänden BAP/IGZ sind erstmals zum 31. Oktober 2013 kündbar. Um rechtzeitige Anschlusstarifverträge zu ermöglichen, sind die Tarifvertragsparteien am 14. März 2013 zur ersten Tarifverhandlung zusammengekommen. Die hierfür erforderlichen Kündigungen der Entgelttarifverträge werden fristgemäß zum 30. April 2013 übermittelt.
Die unterste Entgeltgruppe liegt zurzeit bei 8,19 Euro (West) bzw. 7,50 Euro (Ost). Die Tarifverträge kommen für über 80 Prozent der ca. 800.000 Zeitarbeiter/-innen in Deutschland zur Anwendung. Von diesen wiederum sind viele in Betrieben eingesetzt, für die Branchenzuschläge gelten. Die Tarifentgelte bilden auch die Basis für die Branchenzuschläge, daher sind alle Zeitarbeitnehmer der verbandsgebundenen Zeitarbeitsagenturen betroffen.
Folgende Forderungen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft wurden im Hinblick auf den Entgelttarifvertrag den Arbeitgebern gegenüber vorgestellt und begründet:
Daneben haben die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Forderungen in Bezug auf Änderungen und Anpassungen in den Mantel- und Entgeltrahmentarifverträgen bzgl. Arbeitszeitkonten, Entgeltgruppenbeschreibungen, Einsatz in bestreikten Betrieben und dem Geltungsbereich für Werkverträge erhoben.
Die Arbeitgeber haben die genannten Forderungen „zur Kenntnis“ genommen, aber noch kein konkretes Angebot vorgelegt. Es wurde verabredet für die Mantel- und Entgeltrahmenthemen eine gemeinsame technische Arbeitsgruppe einzurichten.
Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. April in Hannover.