Deutscher Gewerkschaftsbund

21.03.2013

Tarifrunde Zeitarbeit: Tarifinfo vom 21. März 2013

Die Entgelttarifverträge zwischen den DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft und den Zeitarbeitverbänden BAP/IGZ sind erstmals zum 31. Oktober 2013 kündbar. Um rechtzeitige Anschlusstarifverträge zu ermöglichen, sind die Tarifvertragsparteien am 14. März 2013 zur ersten Tarifverhandlung zusammengekommen. Die hierfür erforderlichen Kündigungen der Entgelttarifverträge werden fristgemäß zum 30. April 2013 übermittelt.

Die unterste Entgeltgruppe liegt zurzeit bei 8,19 Euro (West) bzw. 7,50 Euro (Ost). Die Tarifverträge kommen für über 80 Prozent der ca. 800.000 Zeitarbeiter/-innen in Deutschland zur Anwendung. Von diesen wiederum sind viele in Betrieben eingesetzt, für die Branchenzuschläge gelten. Die Tarifentgelte bilden auch die Basis für die Branchenzuschläge, daher sind alle Zeitarbeitnehmer der verbandsgebundenen Zeitarbeitsagenturen betroffen.

Folgende Forderungen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft wurden im Hinblick auf den Entgelttarifvertrag den Arbeitgebern gegenüber vorgestellt und begründet:

  • Die unterste Entgeltgruppe sollte sich in zwei Stufen zuerst auf 8,50 Euro und nach einem Jahr auf 9,00 Euro (West) erhöhen. Die anderen Entgeltgruppen müssen sich entsprechend prozentual erhöhen.
  • Die Entgelttabelle Ost muss sich mit dem Ziel an das Niveau West annähern, dass am Ende der Laufzeit ein gleiches Entgelt Ost/West erreicht ist.
  • Der Entgelttarifvertrag sollte eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
  • Der Mindestlohntarifvertrag sollte eine Laufzeit von 30 Monaten haben (wegen Vorlaufzeit zum Erlass der Rechtsverordnung von ca. 6 Monaten, deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss notwendig).

Daneben haben die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Forderungen in Bezug auf Änderungen und Anpassungen in den Mantel- und Entgeltrahmentarifverträgen bzgl. Arbeitszeitkonten, Entgeltgruppenbeschreibungen, Einsatz in bestreikten Betrieben und dem Geltungsbereich für Werkverträge erhoben.

Die Arbeitgeber haben die genannten Forderungen „zur Kenntnis“ genommen, aber noch kein konkretes Angebot vorgelegt. Es wurde verabredet für die Mantel- und Entgeltrahmenthemen eine gemeinsame technische Arbeitsgruppe einzurichten.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. April in Hannover.


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