Der DGB kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Pflegereform des Bundesgesundheitsministeriums. Der Gesetzentwurf vernachlässigt den strukturellen Reformbedarf und setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht um. Bei einer Neufassung würden Demenzkranke bei Pflegeleistungen nicht mehr gegenüber Menschen mit körperlichen Einschränkungen benachteiligt.