Deutscher Gewerkschaftsbund

24.11.2017
Zum Internationalen Aktionstag "Nein zu Gewalt gegen Frauen!"

Sexuelle Belästigung: Prävention durch Betriebsvereinbarungen mit klaren, verbindlichen Regeln

Seit mehr als 30 Jahren setzen sich Menschen am 25. November weltweit für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein. Was auf betrieblicher und auf politischer Ebene – national und international – getan werden muss, lesen Sie hier.

DGB

Die DGB-Frauen beteiligen sich an der bundesweiten Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen", zu der die Bundesfrauenministerin Katharina Barley und das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" aufgerufen haben. Betroffene können sich bundesweit an die Hilfetelefonnummer

08000 116 016

wenden. "Diese Hilfsangebote müssen bekannter werden. Sie stehen Betroffenen aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung täglich und rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

#schweigenbrechen

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack DGB/Simone M. Neumann

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: "Arbeitgeber und Politik müssen ihren Teil dazu beitragen, Prävention wirksam zu gewährleisten und Betroffenen zu helfen. Obwohl das Thema sexualisierte Gewalt seit Jahren auf der gewerkschaftlichen Agenda steht, ist es auf betrieblicher Ebene noch viel zu oft ein Tabu. Hier muss sich etwas ändern – wir brauchen mehr Betriebsvereinbarungen, um die Präventionsarbeit in den Betrieben und Dienststellen zu stärken."

Unsere Forderungen an die Politik:

Die Istanbul-Konvention umsetzen!

Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates wurde zwar im Juni 2017 von der Bundesrepublik ratifiziert. Aber bislang wurden die darin enthaltenen Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, Schutz- und Hilfsdienste für Frauen, die Gewalt erlitten haben, bereitzustellen und Gesetze zu verabschieden, nach denen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verfolgt und bestraft wird.

Die nächste Bundesregierung muss daher:

  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erweitern! 

Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Entschädigung gegenüber dem Arbeitgeber (§ 15 AGG) muss von zwei auf sechs Monate ausgedehnt werden.

Das AGG sollte um ein Verbandsklagerecht ergänzt werden, um Betroffene besser unterstützen und entlasten zu können.

  • kommunale und regionale Strukturen stärken!

Damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei jeder Betroffenen ankommen, müssen kommunale und regionale Beratungsstrukturen ausgebaut und ihre Finanzierung endlich auf sichere Füße gestellt werden. Dazu gehört auch die dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern für Opfer häuslicher Gewalt. Um dies sicherzustellen braucht es eine bundesweit einheitliche Regelung.

  • einen Rechtsanspruch aller Opfer häuslicher Gewalt implementieren!

Die Betroffenen brauchen sofortigen, unbürokratischen, barriere- und kostenfreien Zugang zu Schutz und Hilfe, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunft, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.

  • Die ILO-Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz unterstützen!

Die neue Bundesregierung muss das Vorhaben der Internationalen Arbeitsorganisation unterstützen, eine Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz durchzusetzen. Wir brauchen einen weltweit anerkannten Arbeits- und Sozialstandard, der Gewalt am Arbeitsplatz verbietet. Derzeit existiert kein internationales Übereinkommen, dass verbindliche Mindeststandards regelt und Grenzen setzt, um Beschäftigte vor Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Eine ILO-Konvention mit Empfehlungen zur Umsetzung in den Nationalstaaten könnte das leisten – und zudem endlich eine weltweit gültige Definition von Gewalt und sexueller Belästigung etablieren. Denn gegen Gewalt am Arbeitsplatz brauchen wir ein weltweit verbindliches „Null-Toleranz“-Signal.

Schutz per Betriebsvereinbarung

  • Übergriffiges Verhalten am Arbeitsplatz ist ein massives Problem. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie Betriebsvereinbarungen zur Vorbeugung beitragen können. https://www.boeckler.de/111601_111613.htm
  • Der DGB-Leitfaden für betriebliche Interessenvertretungen: „Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern!“ Der Leitfaden enthält Good Practice-Beispiele und einer Muster-Betriebsvereinbarung. hier zum Download.

Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:


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