Deutscher Gewerkschaftsbund

Arbeits- und Sozialrecht

01.04.2010

Arbeit und Recht

Das Arbeitsrecht sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Das Sozialrecht regelt die gesetzliche Sozialversicherung, dazu gehört auch das Versorgungs- und Fürsorgerecht. Die Gewerkschaften sind an den Verfahren der Gesetzgebung beteiligt, regeln aber auch Teile des Arbeitsrechts durch die von ihnen abgeschlossenenTarifverträge.

Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis und gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitsrecht regelt durch gesetzliche und tarifliche Bestimmungen, aber auch durch betriebliche und vertragliche Vereinbarungen z.B. den Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung, die Voraussetzungen einer Kündigung, die Bedingungen der Arbeitszeitgestaltung, aber auch Fragen zu Mutterschutz, Altersteilzeit oder die Konsequenzen von Benachteiligungen oder eines Betriebsüberganges.
Weil jedes Rechtsverhältnis so individuell ist wie die Menschen selbst, müssen im Streitfall und bei Unklarheiten die Gerichte entscheiden. Deshalb werden die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen durch eine differenzierte Rechtsprechung ergänzt.

Kostenlose Rechtsberatung

Gewerkschaftsmitgliedern steht im Konfliktfall, aber auch schon bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht, eine kostenlose Rechtsberatung und die Vertretung in arbeits- und sozialgerichtlichen Prozessen zur Verfügung. Gewerkschaftsmitglieder können sich direkt an die DGB-Mitgliedsgewerkschaften wenden.

Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht. Die Leistungen der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Die Leistungen umfassen z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.  Zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht zählen die Leistungen des Schwerbehindertenrechts und die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sowie der Sozialhilfe.

Gewerkschaften gestalten Arbeits- und Sozialrecht aktiv mit. Sie sind nicht nur als Interessenverband der Arbeitnehmer an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt, sie regeln durch die Tarifverträge auch große Bereiche des Arbeitsrechts in eigener Verantwortung. Außerdem unterstützen und beraten sie die Betriebsräte bei der Gestaltung der Regelungen auf betrieblicher Ebene. Im Bereich der Sozialversicherung gestalten sie das Sozialrecht durch ihre Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.






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