Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die in § 26 Abs. 1 S. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vereinbarte Urlaubsstaffellung nach dem Lebensalter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt. Dieser Verstoß lasse sich laut Gericht nicht mit einem gesteigerten Erholungsbedürfnis Beschäftigter ab dem 30. bzw. 40 Lebensjahr rechtfertigen (BAG Urteil vom 20.3.2012 - 9 AZR 529/10). Vorsorglich empfehlen wir den Beamtinnen und Beamten des Bundes im Laufe des Jahres sowohl für 2011 als auch für 2012 entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Entsprechende Musteranträge stellen wir zur Verfügung.