Der 28. April ist Workers‘ Memorial Day – der Gedenktag für Beschäftigte, die bei der Arbeit verunglückt sind oder schwer verletzt wurden. Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen: Leiharbeitsbeschäftigte sind in puncto Arbeitsschutz in Deutschland oft schlechter dran als die Stammbelegschaft. Ver- und Entleiher müssen mehr tun, fordert der DGB.
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Auch wenn in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz für alle abhängig Beschäftigten gilt, profitieren auch hier nicht alle Beschäftigten gleichermaßen von Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Beschäftigtengruppen, zwischen denen sich gravierende Unterschiede zeigen, sind Leiharbeitsbeschäftigte im Vergleich mit der Stammbelegschaft.
EGB
In der EU sterben jedes Jahr mehr als 168.000 Beschäftigte durch Unfälle bei der Arbeit oder durch arbeitsbedingte Erkrankungen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) richtet beim diesjährigem WMD den Fokus auf die ungleiche Behandlung verschiedener Beschäftigtengruppen beim Arbeitsschutz. "Everyone's health and safety counts", ist das Motto der EGB zum WMD 2017: Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigter zählen – gleichermaßen.
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen häufiger körperlich belastende Tätigkeiten ausführen wie zum Beispiel Überkopfarbeit. Weiterhin geht aus den Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 hervor, dass sie häufiger Lärm, Hitze, Kälte und Zugluft ausgesetzt sind. Das geht nicht spurlos an den Beschäftigten vorüber. Der BKK-Gesundheitsreport 2016 zeigt auf, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer länger krank sind. Die Unterschiede sind teilweise gravierend: Leiharbeitsbeschäftigte im Gesundheitssektor sind knapp eine Woche länger krank als regulär Beschäftigte in dieser Branche.
Grafik: DGB; Daten: BAuA
Besonders beunruhigend sind auch die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung in Bezug auf die Handlungsspielräume von Leiharbeitsbeschäftigten und den Einfluss auf die Lage der Arbeitszeit. Während nur 41% der Leiharbeitsbeschäftigten angeben, ihre eigene Arbeit häufig selbst planen und einteilen zu können, sind es bei regulär Beschäftigten 73%. Ein paar Stunden frei zu nehmen ist für den Großteil der Leiharbeitsbeschäftigten nicht drin: Nur 28% haben viel oder sehr viel Einfluss darauf, aber mit 45% immerhin fast die Hälfte der regulär Beschäftigten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer arbeiten also in einem engen Korsett, das die Qualität der Arbeit verschlechtert. Und auch bei den Pausenzeiten sind die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eindeutig im Nachteil:
Grafik: DGB; Daten: BAuA
Das ist nicht akzeptabel. Leiharbeit ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt. 2015 waren bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gut 1,6 Millionen Leiharbeitsbeschäftigte versichert. Daher müssen Ver- und Entleiher ihren Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz bei der Arbeitsgestaltung und der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen stärker nachkommen. „Ein wichtiger Anfang wäre gemacht, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die die Basis für wirksames Arbeitsschutzhandeln ist, flächendeckend durchgeführt wird“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Denn auch hier zeigt sich aus Erhebungen, dass sie bei Leiharbeitsbeschäftigten signifikant seltener durchgeführt wird als bei Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis. „Außerdem kann es sicherlich nicht schaden, wenn die Arbeitsaufsicht sich die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit intensiver anschauen würde.“
DGB-Pressemitteilung - Buntenbach: Arbeitsschutz in der Leiharbeit verbessern
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