Deutscher Gewerkschaftsbund

31.05.2017
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Urteile-Ticker

einblick Juni 2017

Kurz und knapp: fünf Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe Juni 2017 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Entschädigung für Mobbing ist steuerfrei; Hundesteuer nicht von Hartz IV absetzbar; Ausbildung bei Zeitsoldaten nicht kostenlos; und: Verkehrskontrolleurin braucht Fachtkenntnisse; Eingliederungsvereinbarung beruht auf Gegenseitigkeit

Gericht, Gesetzbuch, Urteile

Mobbing: Entschädigung ist steuerfrei

Eine Entschädigung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung zahlt, ist steuerfrei. Die Leistung zählt auch dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die Benachteiligung nicht anerkannt hat, sondern nur aufgrund eines Vergleichs zu zahlen hat.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2017 – 5 K 1594/14


Hartz IV: Hundeversicherung nicht absetzbar

Bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen können Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgesetzt werden. Das ist der Fall zum Beispiel mit der Gebäudebrandversicherung oder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können aber vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden. Denn die Tierhaltung hat keinen Bezug zur Existenzsicherung oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Februar 2017 – B 14 AS 10/16 R


Zeitsoldaten: Ausbildung ist nicht kostenlos

Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. April 2017 – 2 C 16.16


Öffentlicher Dienst: Verkehrskontrolleurin brauch Fachtkenntnisse

Die Tätigkeit einer Verkehrskontrolleurin ("Politesse") erfordert „gründliche Fachkenntnisse“ im Sinne des einschlägigen Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (Kommunen). Der Begriff der „gründlichen Fachkenntnisse“ beschränkt sich dabei nicht allein auf Rechtskenntnisse, sondern erfasst auch weitergehende Kenntnisse. Demnach hat die Verkehrskontrolleurin Anspruch auf eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 dieses Tarifvertrages.

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 2. Februar 2017 – 2 Ca 1745/15


 Eingliederungsvereinbarung: beruht auf Gegenseitigkeit

Die Eingliederungsvereinbarung ist eine Abmachung zwischen dem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und dem Jobcenter. Hier legen beide Seiten fest, was getan werden soll, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Verpflichtet sich der Leistungsbezieher, monatlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen zu tätigen, so ist diese Verpflichtung unwirksam, wenn das Jobcenter nicht im Gegenzug die Übernahme der Bewerbungskosten oder Fahrtosten zu Vorstellungsgesprächen zugesagt hat.

Bundessozialgericht, Urteil vom 4. April 2017 – B 11 AL 5/16 R


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