Deutscher Gewerkschaftsbund

26.09.2016

IGB kritisiert Freihandel mit afrikanischen Staaten

einblick 15/2016

Freihandel nutzt vor allem den Starken. Öffnet ein schwächerer Partner seine Märkte für einen stärkeren, hat er das Nachsehen. Das zeigen die sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit verschiedenen Staatengemeinschaften in Afrika.

Container im Hafen

DGB/Simone M. Neumann

Alle reden von CETA und TTIP, kaum präsent sind dagegen in der Öffentlichkeit die Freihandelsverträge, die die EU vor allem mit ehemaligen Kolonien ihrer Mitgliedstaaten in Asien, im Pazifik-Raum und in Afrika abschließt. Mitte September hat das EU-Parlament erneut ein solches Abkommen zwischen der EU und sechs Ländern des südlichen Afrikas – Südafrika, Botswana, Namibia, Swasiland, Lesotho und Mozambik – ratifiziert. Mit Partnerschaft auf Augenhöhe haben diese „Economic partnership agreements“ (EPA) wenig zu tun – vielmehr nutzt der Freihandel vor allem dem wirtschaftlich stärkeren Partner, also der EU. Während die afrikanischen Staaten für ihre Exportgüter, vor allem Rohstoffe oder landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kakao, nur geringe Preise erreichen, bedrohen mit dem Wegfall der Zölle billige Massenwaren und subventionierte Lebensmittel aus der EU die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in den afrikanischen Staaten. Um Afrikas Länder in diese Abkommen zu drängen, legt die EU gern die Daumenschrauben an. Den Ländern des südlichen Afrikas hat sie ein Ultimatum gesetzt. Sollten sie bis Oktober das Abkommen nicht ratifizieren, will die EU bestehende Handelsbegünstigungen entziehen.

Kritik an der Freihandelspolitik

In einem Brief an die EU-Parlamentarier haben afrikanische Gewerkschaften gemeinsam unter anderem mit dem IGB und dem EGB dieses Vorgehen der EU scharf kritisiert. Es sei nicht hinnehmbar, dass die EU ausgerechnet auf einige der ärmsten Länder der Welt einen solchen Druck ausübe. Die im Abkommen enthaltene Entwicklungskomponente reiche nicht aus.

Das Abkommen befördere weder eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung noch enthielte es eine ausreichende Verpflichtung, die Zivilgesellschaft der afrikanischen Staaten, also auch die Gewerkschaften, einzubeziehen oder die ILO-Kernarbeitsnormen zu beachten. Kritiker der EU-Politik bemängeln vor allem, dass diese Handelspolitik der EU weitere Armutsflüchtlinge auf den Weg nach Europa zwingt, weil sie in ihren Heimatländern keine Chancen haben.

Zivilgesellschaft soll besser einbezogen werden

Einen wirklichen Politikwechsel hat diese Kritik bisher nicht ausgelöst. Immerhin hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bei der Debatte über das aktuelle Abkommen zugesichert, dass die Zivilgesellschaft besser einbezogen werden soll. „Die eigentliche Arbeit mit dem Handelsabkommen beginnt erst jetzt“, so der SPD-Europaabgeordnete Joachim Schuster. Die EU-Kommission müsse sicherstellen, dass die Entwicklungskomponente des Abkommens, insbesondere der Mechanismus zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft, umgesetzt wird. Auch das EU-Parlament dürfe sich angesichts der Entwicklungsprobleme im südlichen Afrika nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern müsse sich regelmäßig über die Auswirkungen des Abkommens informieren.


Stichwort EPA

Economic Partnership Agreements (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – EPA) sind Freihandelsabkommen zwischen der EU und den 78 AKP-Staaten (in der Mehrzahl ehemalige europäische Kolonien in Afrika, der Karibik und im Südpazifik). Seit 2002 wird über diese Abkommen verhandelt, einige sind bereits abgeschlossen, etwa mit den ostafrikanischen Staaten. Notwendig wurden sie, weil die Welthandelsorganisation WTO Handelsvorteile dieser Staaten auf dem europäischen Markt kritisiert hatte.


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