Das zum 1.7.2014 in Kraft getretene Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl I Nr. 27 [2014] S. 787) hat auch Verbesserungen für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zum Inhalt. Welcher Handlungsbedarf sich für die Versicherten daraus ergibt, zeigt der aktuelle Newsletter.