Deutscher Gewerkschaftsbund

17.12.2014
Mindestlohn-Check No. 17

Rentner mit Nebenjob? Auch dafür gibt es Mindestlohn, oder?

Werden Rentnerinnen und Rentner vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie neben der Rente noch jobben? Nein, auch sie erhalten in der Regel mindestens 8,50 Euro pro Stunde.

Rentner

Beim Mindestlohngesetz gelten für Rentnerinnen und Rentner keine Ausnahmen. Wenn sie also in keiner Branche oder Tätigkeit arbeiten, für die das Mindestlohngesetz Übergangsfristen zulässt, erhalten auch sie ab 1.1.2015 mindestens 8,50 Euro. DGB/Simone M. Neumann


 

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Alle wichtigen Infos zum Mindestlohn gibt es ab dem 2. Januar 2015 bei unserer DGB-Mindestlohn-Hotline:

http://www.dgb.de/hotline


Mehr Infos zum Thema

Mindestlohn-Check No. 5: Gibt es Branchen, für die Mindestlohn-Ausnahmen gelten?


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Fle­xi­bel und gleich­zei­tig ab­ge­si­chert in Ren­te
Colourbox
Der DGB fordert ein Paket von Gesetzesreformen, um den Übergang in die Rente für Beschäftigte flexibel und gleichzeitig abgesichert gestalten zu können. Die Reformen sollen passgenaue tarifliche Lösungen für Branchen und Betriebe ermöglichen. Unter anderem soll es einen Anspruch auf eine Teilrente ab 60 geben.
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