Werden Rentnerinnen und Rentner vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie neben der Rente noch jobben? Nein, auch sie erhalten in der Regel mindestens 8,50 Euro pro Stunde.
Beim Mindestlohngesetz gelten für Rentnerinnen und Rentner keine Ausnahmen. Wenn sie also in keiner Branche oder Tätigkeit arbeiten, für die das Mindestlohngesetz Übergangsfristen zulässt, erhalten auch sie ab 1.1.2015 mindestens 8,50 Euro.
DGB/Simone M. Neumann
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Alle wichtigen Infos zum Mindestlohn gibt es ab dem 2. Januar 2015 bei unserer DGB-Mindestlohn-Hotline:
Mehr Infos zum Thema
Mindestlohn-Check No. 5: Gibt es Branchen, für die Mindestlohn-Ausnahmen gelten?