Aus Sicht des DGB darf es im Rahmen des Beihilferechts keinerlei Regelungen geben, die die Erreichung der bekannten 20-20-20-Ziele des Energiepaketes von 2008 erschweren. Das Energiepaket und die darauf aufbauenden Richtlinien, insbesondere für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, setzen den Mitgliedsstaaten einen Rahmen, um die eingegangenen Verpflichtungen durch nationale Maßnahmen zu erreichen.Der DGB unterstützt die Schaffung von Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen ausdrücklich.