Deutscher Gewerkschaftsbund

08.12.2014
Freihandel mit Kanada

DGB: CETA "nicht zustimmungsfähig"

Der DGB hält das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU nach dem vorliegenden Text des Abkommens für "nicht zustimmungsfähig". Die CETA-Verhandlungen müssten "wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden", heißt es in einem Positionspapier des DGB. Vor allem das Investitionsschutzkapitel stößt beim Gewerkschaftsbund auf Kritik.

Grafik, Container mit Fahnen EU, Kanada, USA

Vielen gilt das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU als eine Art "Blaupause" für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hatte für alle Freihandelsabkommen strenge Anforderungen formuliert. Die sieht der Gewerkschaftsbund beim vorliegenden CETA-Text nicht erfüllt. Colourbox

Verhandlungen wieder aufnehmen

"Dieser Text erfüllt nicht die Anforderungen der Gewerkschaften und ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Die Verhandlungen müssen wieder aufgenommen wer­den und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden", so das Resümee des DGB in einem Positionspapier zum Freihandelsabkommen CETA.

Problematischer Investitionsschutz, kein effektiver Schutz von Arbeitnehmerrechten, kein ausreichender Schutz öffentlicher Dienstleistungen

Der DGB habe seine Positionen "in den vergangenen Monaten immer wieder öffentlich kommuniziert und gegenüber der Bundesregierung, der EU-Kommission und den Parlamenten deutlich gemacht". Der vorliegende CETA-Text erfülle die Anforderungen der Gewerkschaften nicht. "In keinem Fall darf es aus Sicht der Gewerkschaften spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten geben", lautete eine der Forderungen des DGB.

Kritik übt der DGB deshalb vor allem an drei Aspekten des CETA-Textes:

  • CETA enthalte "ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten".
  • CETA enthalte "keine effektiv durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten".
  • CETA verfolge "bei der Dienstleistungsliberalisierung einen Negativlistenansatz und schützt öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend".
Änderungen noch möglich

Auch weitere Details des geplanten Abkommens sieht der DGB kritisch und betont in seinem Positionspapier: CETA ist nicht in Stein gemeißelt. "CETA ist mittlerweile ausverhandelt, aber noch nicht gültig. Änderungen können weiter vorgenom­men werden", heißt es im DGB-Positionspapier.

DGB-Position zum Freihandelsabkommen CETA (PDF, 235 kB)

Positionspapier des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA); Dezember 2014

DGB-Position Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA (PDF, 237 kB)

The DGB last stated its position on EU Free Trade Agreements and on trade policy in general in a comprehensive resolution at the 20th Federal Congress. This puts forward the German trade unions views regarding the clear requirements which trade agreements should fulfil, including the need for transparent negotiations and effective prevention of any kind of pressure on either environmental standards or standards protecting employees. Sensible rules for protecting certain service areas should be kept in place, while pressure for more privatisation needs to be prevented. The unions believe it is vital not to grant investors specific rights to bring lawsuits against national states.


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