Doch, sie bekommen ab 1. Januar 2015 auch einen gesetzlichen Mindestlohn, aber nicht gleich den vollen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Viele ZustellerInnen werden allerdings doch bereits ab Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen können. Denn wer neben Zeitungen auch Werbeprospekte oder Briefe mit austrägt (und das sind inzwischen etliche ZustellerInnen) muss bereits ab 2015 den vollen Mindestlohn bekommen.