Deutscher Gewerkschaftsbund

11.11.2016

Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose laufen ins Leere

Statt Mindestlohn-Ausnahmen bräuchten Langzeitarbeitslose "passgenaue, steuerfinanzierte Unterstützung, um eine Perspektive auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu haben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell anlässlich der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Stefan Körzell 20. OBK

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

Zu der Pressemitteilung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass es kaum Anträge auf Ausnahme beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose gibt, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:

"Die Ausnahme vom Mindestlohn war und ist unsinnig und unrecht: Die sechsmonatige Mindestlohn-Ausnahme für zuvor Langzeitarbeitslose, die endlich wieder einen Job gefunden haben, läuft ins Leere. Langzeitarbeitslose sind offenbar so sehr vom Arbeitsmarkt abgehängt, dass selbst das Angebot einer Bezahlung noch unterhalb des Mindestlohns keinen Anreiz für Arbeitgeber darstellt, diese Personengruppe verstärkt einzustellen.

Der DGB spricht sich weiterhin gegen die Ausnahmen vom Mindestlohn für Minderjährige, bestimmte PraktikantInnen und Langzeitarbeitslose aus und kritisiert nach wie vor den nach unten abweichenden Mindestlohn für ZeitungszustellerInnen.

Langzeitarbeitslose brauchen passgenaue, steuerfinanzierte Unterstützung, um eine Perspektive auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu haben.

Der Gesetzgeber hatte mit der Ausnahme beabsichtigt, einer möglichen Verschlechterung der Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt entgegenzuwirken bzw. ihre Integration zu verbessern. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden. Aus Sicht des DGB war diese Ausnahme zudem von Anfang an als verfassungs- und europarechtswidrig einzustufen, weil sie u.a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Das belegt auch das Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano aus dem März 2014."


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