Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014. Er hatte sich bereits mit einer Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren geäußert und sich für eine verfassungsrechtliche Überprüfung des geltenden Staatsvertrags ausgesprochen. Zu einigen Punkten des jetzt vorliegenden Entwurfs nimmt der DGB anbei Stellung.