"Wir begrüßen, dass das Mindestlohngesetz seinen Biss behält und es keine Verschlechterungen gibt", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zum Ausgang des Koalitionsausschusses. "Unsere Forderungen nach flankierenden Maßnahmen bleiben auf der Tagesordnung, damit der Mindestlohn auch wirklich überall ankommt", so Körzell weiter.
DGB/Simone M. Neumann
Zum Ausgang des Koalitionsausschusses (26. April) sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Montag, den 27. April, in Berlin:
"Wir begrüßen, dass das Mindestlohngesetz seinen Biss behält, es keine Verschlechterungen gibt. Denn jede Einschränkung von Aufzeichnungspflichten oder Auftraggeberhaftung macht es unehrlichen Arbeitgebern leichter, Arbeitnehmer zu betrügen und ehrliche Konkurrenten durch diese Praktiken als Unternehmen zu gefährden. Auch, wenn das Thema Mindestlohn nur vertagt ist: Wir gehen davon aus, dass nach dem ersten Geruckel, das mit jedem neuen Gesetz verbunden ist, auch die Skeptiker ihren Frieden machen werden mit dem Mindestlohn.
Unsere Forderungen nach flankierenden Maßnahmen bleiben auf der Tagesordnung, damit der Mindestlohn auch wirklich überall ankommt. Dazu gehört unter anderem die Beweislastumkehr – die Arbeitgeber sollten nachweisen müssen, wie lange ihre Beschäftigten gearbeitet haben. Aber auch ein Verbandsklagerecht muss eingeführt werden um den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Zudem lehnen wir die Ausnahmen vom Mindestlohn für Minderjährige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und bestimmte Praktikantengruppen weiter ab. Sie stellen eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar und müssen nun rasch evaluiert werden. Weitere Branchen wie das Bäckerhandwerk und der Einzelhandel müssen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen werden. Die Erfahrungen mit unserer Hotline zeigen, dass gerade in diesen beiden Branchen oft gegen den Mindestlohn verstoßen wird."