Wozu brauchen wir überhaupt Tarifverträge?
Ohne Tarifverträge müssten die Beschäftigten oder die Betriebsräte mit dem Arbeitgeber Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit wären sie leichter erpressbar. Tarifverträge sichern Entgelte, Arbeitsbedingungen und den sozialen Frieden. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. In kaum einer anderen Industrienation wird so wenig gestreikt wie in Deutschland.
Warum muss unbedingt eine Gewerkschaft mit den Arbeitgebern verhandeln?
Der kennt den Betrieb vielleicht sogar besser, ist aber gegenüber dem Arbeitgeber erpressbar. Betriebsräte dürfen nicht zum Streik aufrufen und können schon deshalb nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte und Gewerkschaften ergänzen sich gegenseitig. Das hat sich über fünfzig Jahre lang bewährt.
Sind die Tarifverträge nicht viel zu unflexibel?
Im Gegenteil: Die Gewerkschaften haben gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und zukunftsweisende Tarifverträge vereinbart. Bis Ende 2002 waren es in 300 Branchen 57.329 Tarifverträge. Es gibt zahlreiche Vereinbarungen, die ermöglichen, von Arbeitszeit, Löhnen und Gehältern abzuweichen, wenn es für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig ist. Außerdem regeln die Tarifverträge Qualifizierung, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge.
Was soll ich mit einem Tarifvertrag, wenn der Chef mir kündigt, weil die Löhne zu hoch sind?
Aber wer sagt Ihnen, dass der Chef tatsächlich die Löhne kürzen muss und nicht nur Ihre Angst vor Arbeitslosigkeit ausnutzt? Ein Einkommensverzicht ist keine Garantie für einen sicheren Arbeitsplatz. Ohne tarifliche Regelungen könnten die Arbeitgeber ihren Beschäftigten einseitig Bedingungen diktieren. Kurz- oder mittelfristig würde das zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Betrieben führen. Folge wäre die flächendeckende Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen.
Sind die hohen Löhne in Deutschland mit schuld an der wirtschaftlichen Misere?
Es ist richtig, dass die Löhne in Deutschland höher sind als in den meisten anderen Ländern. Aus gutem Grund: Lohnsteigerungen tragen zum Wirtschaftswachstum bei. Sie motivieren die Beschäftigten und erhöhen die Kaufkraft. Der wahre Grund für die Wirtschaftsflaute ist die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen im Inland. Für die Arbeitgeber sind ohnehin die Lohnstückkosten entscheidend. Und diesbezüglich schneiden die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich aufgrund der hohen Produktivität der Beschäftigten immer besser ab. Während die Lohnstückkosten in Deutschland seit 1995 um 3 Prozent stiegen, waren es z.B. in den Niederlanden 25 Prozent und in Spanien 28 Prozent.
Reagieren Tarifverträge nicht viel zu langsam auf wirtschaftliche Schwankungen in einer globalisierten Welt?
Die Laufzeiten von Tarifverträgen sind im Bereich der Löhne und Gehälter bei durchschnittlich 12 Monaten und bei den sonstigen Arbeitsbedingungen liegen sie zwischen drei und fünf Jahren. Gerade im Lohnbereich hat sich die Laufzeit von zwölf Monaten bewährt, weil alle statistischen Zahlen über Inflationsrate, Branchenentwicklung und Produktivitätszuwachs in einem 12-Monats-Rhythmus ermittelt werden. Im Jahre 2003 haben die Gewerkschaften durchschnittliche Lohnsteigerungen von 2,7 Prozent durchsetzen können, wobei die Spanne zwischen den Branchen von 1,5 bis 4 Prozent schwankt.
CDU und CSU fordern geringere Einstiegstarife für Arbeitslose. Warum sperren sich die Gewerkschaften dagegen?
In vielen Branchen gibt es bereits Tarifverträge, die Einstiegstarife mit Abschlägen bis zu zehn Prozent für Langzeitarbeitslose regeln. Eine Ausweitung dieser Praxis wäre schon allein deshalb ungerecht, weil viele Arbeitslose nur kurze Zeit ohne Arbeit sind, was keine Auswirkung auf ihre Fähigkeiten hat. Warum sollten sie also geringer bezahlt werden?
Haben Gewerkschaften nicht gerade in der Tarifpolitik den Anschluss an die Zeit verpasst?
Die Fakten beweisen das Gegenteil: Die Gewerkschaften haben sich dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel gestellt und gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und zukunftsweisende Tarifverträge vereinbart. So haben die Gewerkschaften zum Beispiel Tarifverträge zur Qualifizierung vereinbart, die Sie im Beruf weiter bringen. Tarifverträge zur Altersteilzeit oder zur betrieblichen Altersvorsorge dienen Ihrer langfristigen Planung. Im Bereich der Zeitarbeit haben die Gewerkschaften schließlich erstmals Flächentarifverträge für diese Branche geschlossen und damit die Grundlagen dafür gelegt, dass die Branche sich ihres bislang schlechten Rufes entledigen kann.
Wird die Arbeitszeit nicht zu starr geregelt?
Seit rund fünfzehn Jahren gibt es ein hohes Maß tarifvertraglicher Vereinbarungen zur Anpassung der Arbeitszeit an die betrieblichen Erfordernisse (Auftragsschwankungen, saisonale Schwankungen, Produktionsumstellungen, Krankenstand etc.). Die Flexibilisierung erfolgt über die Erfassung der tatsächlich geleisteten Stunden, die sogenannten Arbeitszeitkonten. Dadurch haben die Betriebe genügend Flexibilität, was von ihnen auch nicht bestritten wird.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
In Lohn-, Gehalts-, bzw. Entgelttarifverträgen werden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vereinbart, wobei eine durchschnittliche Laufzeit von einem Jahr festgelegt wird. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge regeln die Dauer der Arbeitszeit, den Urlaub, Arbeitsbedingungen sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit beträgt hier drei bis fünf Jahre. In sonstigen Tarifverträgen werden zum Beispiel Fragen der Schlichtung, der betrieblichen Altersversorgung, der Altersteilzeit, Arbeitskampfregeln, Kündigungsschutz, Verdienstsicherung, Kurzarbeit und vermögens-wirksame Leistungen geregelt. Auch diese Tarifverträge laufen zwischen drei und fünf Jahren.
Warum schließen die Gewerkschaften auch Haustarifverträge?
Betriebe, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, können mit der Gewerkschaft sogenannte Haustarifverträge abschließen. Damit sind sie auch tarifgebunden und müssen nicht mit jedem Beschäftigen einzeln die Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln. Es macht aber nur dann Sinn, einen solchen Haustarifvertrag abzuschließen, wenn betriebliche Besonderheiten einen solchen Tarifvertrag erforderlich machen. Die Gewerkschaften nehmen als Basis für einen Haustarifvertrag zumindest die tariflichen Standards der vergleichbaren Branche, damit eine Sogwirkung für den Flächentarifvertrag ausgeschlossen wird.
Was bedeutet die Nachwirkung eines Tarifvertrages und wann endet sie?
Ein Tarifvertrag gilt solange, bis ein neuer Tarifvertrag den alten ersetzt, also auch während der Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag. Diese Nachwirkung ist wichtig, damit die Rechte der Beschäftigten nicht verloren gehen. In dieser Zeit sind beide Parteien jedoch grundsätzlich nicht mehr an die so genannte Friedenspflicht gebunden. Die Gewerkschaft darf zum Streik oder zu sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen. Die Arbeitgeber sind während der Nachwirkung verpflichtet, tarifvertragliche Vereinbarungen einzuhalten.
Kann in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung finden?
Wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, kann nur der entsprechende Tarifvertrag angewandt werden. Ein tarifgebundener Betrieb kann mit der Gewerkschaft auch einen Haustarifvertrag abschließen. Treffen ein Haustarifvertrag und ein Flächentarifvertrag in einem Betrieb zusammen, so gilt aufgrund des sogenannten Spezialitätsgrundsatzes immer der speziellere Haustarifvertrag.
Was steht in einem Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zu Entgelten, Arbeitszeiten, Urlaub, usw. werden im sogenannten normativen Teil festgelegt. Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der sogenannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages.
Warum handeln überhaupt die Gewerkschaften die Löhne und Arbeitsbedingungen aus?
Aufgrund der Erfahrung in der Zeit von 1933 bis 1945, als es keine Tarifautonomie gab (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften waren durch die Nazis verboten), bestand der politische Wille, der Koalitionsfreiheit (Freiheit, sich in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften zu organisieren) Verfassungsrang einzuräumen. Dies hat in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz seinen Ausdruck gefunden. In Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz von 1949 hat der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien somit die Tarifautonomie übertragen. Tarifautonomie bedeutet, dass Entgelte und Arbeitsbedingungen autonom, d.h. ohne Einmischung des Staates, zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart werden.
Können Arbeitgeber und Beschäftigte von einem Tarifvertrag einvernehmlich abweichen, zum Beispiel zum Arbeitsplatzerhalt?
Von einem Tarifvertrag kann nur aus zwei Gründen abgewichen werden. Erstens: Wenn die Regelungen auf betrieblicher Ebene für die Beschäftigten günstiger sind als im Tarifvertrag (Günstigkeitsprinzip). Also im Falle höherer Löhne, besserer Arbeitsbedingungen, kürzerer Arbeitszeiten. Zweitens: Wenn die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber) es zulassen. Beispiele hierfür sind die sogenannten Öffnungsklauseln oder Härtefallregeln zur Abwendung von Insolvenzen und zur Beschäftigungssicherung. Die Union will nun beim Günstigkeitsprinzip auch die Beschäftigungssicherung einbeziehen. Das heißt, die Arbeitgeber sollen im Einvernehmen mit den Belegschaften niedrigere Löhne für die Arbeitsplatzsicherung vereinbaren können, ohne dass die Tarifvertragsparteien, die den Tarifvertrag geschlossen haben, bei diesem Verfahren beteiligt werden. Dadurch würden Betriebsräte und Belegschaften erpressbar. Weil sie schwächere Verhandlungspartner sind als die Gewerkschaften, könnten die Arbeitgeber für sich bessere Konditionen herausschlagen.
Warum gibt es überhaupt ein Streikrecht?
Durch einen Streik soll ein Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse erreicht werden, der ohne Streik nicht möglich wäre. Vom Streikrecht können die Gewerkschaften erst nach dem erklärten Scheitern von Tarifverhandlungen und einer Befragung der Gewerkschaftsmitglieder (sogenannte Urabstimmung) Gebrauch machen. Die Satzungen der Gewerkschaften setzen eine Zustimmung ihrer Mitglieder zum Streik von mindestens 75 Prozent voraus. Vom Streikrecht machen die Gewerkschaften in Deutschland ausgesprochen selten Gebrauch. Zum Streik dürfen nur die Gewerkschaften aufrufen und nicht die Betriebsräte.
Müssen sich die Gewerkschaften vor einem Streik einer Schlichtung unterwerfen?
In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass vor einem Streik ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden muss, wenn eine Tarifvertragspartei dies beantragt. Ansonsten gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Schlichtung, wenn sich beide Parteien hierzu bereit erklären. Eine vom Staat verordnete Zwangsschlichtung würde hingegen dem Charakter der Tarifautonomie widersprechen.
Kann ein Tarifvertrag auch während seiner Laufzeit gekündigt werden?
Im Prinzip nicht, es sei denn, beide Parteien stimmen einer solchen Kündigung zu und vereinbaren die Aufnahme von Verhandlungen. Tarifverträge haben im Bereich der Entgelte durchschnittliche Laufzeiten von zwölf Monaten. Tarifverträge gelten in guten und in schlechten Zeiten. Die Gewerkschaften haben während der Laufzeit von Tarifverträgen keine sogenannten Nachschlagsforderungen gestellt und erst während der Neuverhandlung eines Tarifvertrages versucht, eine mögliche bessere ökonomische Situation aufzufangen. Damit wird Planungs- und Kalkulationssicherheit für beide Seiten sichergestellt.