Deutscher Gewerkschaftsbund

14.02.2014

Rente mit 63: Junge Generation nicht benachteiligen

Der DGB fordert die Koalition auf, die jungen Generation bei der abschlagfreien Rente nach 45 Beitragsjahren nicht zu benachteiligen. Eine Stichtagsregelung, wie sie die CDU/CSU-Fraktion bei der Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten vorgeschlagen hat, lehnt der DGB deshalb entschieden ab. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach bezeichnete den Vorschlag als "rückwärtsgewandt und generationenungerecht".

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Eine Stichtagsregelung für die Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten bei der Rente mit 63 wäre zutiefst ungerecht und würde die jüngeren Jahrgänge benachteiligen. Eine solche Regelung wäre keine Maßnahme gegen angebliche Frühverrentungsprogramme, sondern würde die Vereinbarungen der Koalition zur Rente mit 63 grundlegend in Frage stellen. Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen bei der abschlagfreien Rente nach 45 Beitragsjahren auch und gerade in Zukunft berücksichtigt werden. Die Union muss sich bekennen, ob sie auch zu Verbesserungen bei der Rente für die Jüngeren bereit ist.

Es wäre rückwärtsgewandt und generationenungerecht, wenn Arbeitslosenzeiten, die nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zur Rente ab 63 zum 1. Juni 2014 neu auftreten, für die erforderlichen 45 Beitragsjahre nicht mehr berücksichtigt werden würden. Damit würde die vereinbarte Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten auf kaltem Wege ausgehebelt. Wer heute 35 oder 45 Jahre alt ist, kann aufgrund der stufenweisen Anhebung der Rente ab 63 ohnehin erst frühestens mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Wenn dann Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mehr mitgezählt werden, wären die jüngeren Generationen doppelt benachteiligt, weil die modernen Erwerbsbiographien sehr viel brüchiger sind.

Abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wird zur Illusion

Es ist ganz sicher nicht mit Frühverrentungsszenarien zu begründen, Arbeitslosenzeiten nicht zu berücksichtigen, die in Zukunft beispielsweise im Alter von 40 oder 45 Jahren auftreten. Es würde allerdings dazu führen, dass eine abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren für die meisten Jüngeren eine Illusion wird und ihnen die Rente mit 67 mit hohen Abschlägen droht.

Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand und sind in der Pflicht, dass es nicht zu einer neuen Entlassungswelle Älterer kommt. Die Unternehmen stehen außerdem vor der demografischen Herausforderung, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit die Beschäftigten länger gesund in Arbeit bleiben können.

Erstattungspflicht muss wieder ins Gesetz

Wenn die Koalition ernsthaft in Sorge ist, dass die Rente mit 63 von den Arbeitgebern zur Frühverrentung missbraucht werden sollte, kann sie solchen Unternehmensstrategien ganz einfach einen Riegel vorschieben, indem sie die Erstattungspflicht bei Entlassungen Älterer wieder einführt. Unternehmen müssten dann die Kosten der Arbeitslosigkeit selbst tragen. Dieses Instrument wurde im Jahr 2006 abgeschafft, weil massenhafte Frühverrentung kaum noch ein Thema war. Wenn die Arbeitgeberverbände aufgrund der Rente mit 63 neue Massenentlassungen Älterer zu Lasten der Sozialkassen prophezeien, muss die Erstattungspflicht wieder ins Gesetz, um Frühverrentung für die Arbeitgeber unattraktiv zu machen und damit zu unterbinden. Eine andere Variante wäre die Verbesserung des Kündigungsschutzes für Ältere.“


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An­ne­lie Bun­ten­bach: Ar­beits­lo­sen­zei­ten bei Ren­te mit 63 be­rück­sich­ti­gen
Rednerin am Podium
DGB/Eggersglüß
Auch künftig müssen Arbeitslosenzeiten bei der geplanten Rente mit 63 berücksichtigt werden, fordert Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. Vorschläge aus der Union, diese Zeiten ab einem bestimmten Stichtag nicht mehr anzurechnen, seien widersinnig. "Es kommt entscheidend darauf an, die oft brüchigen Übergänge in die Rente besser abzusichern", erklärt Annelie Buntenbach.
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Älterer Mann auf dem Feld trägt einen Eimer
DGB/Simone M. Neumann
Der DGB sieht die Arbeitgeberverbände in der Pflicht, eine Frühverrentungswelle in den Unternehmen zu vermeiden. „Die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren ist gerecht und muss selbstverständlich auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Arbeitgeber dürften die Reform nicht missbrauchen, um Beschäftigte schon mit 61 Jahren auf die Straße zu setzen.
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Gesetzbücher und Kommentare zum Beamtenrecht
DGB
Ab dem 1. Juli 2014 soll eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich sein. So plant es die neue Bundesregierung. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: ein Berufsleben mit 45 Beitragsjahren haben nicht nur Beschäftigte wie AltenpflegerInnen oder Maurer, auch Beamtinnen und Beamte wie PolizistInnen oder Feuerwehrleute kommen auf ein so langes Arbeitsleben.
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