Von Annelie Buntenbach
Die Verleihbetriebe müssen mehr tun, um die Arbeitsplätze ihrer Leiharbeitskräfte zu sichern. Sie müssen endlich ihre langjährige Politik des Heuerns und Feuerns beenden und die verbesserten Möglichkeiten der Kurzarbeit und betrieblichen Weiterbildung nutzen. Nach Einschätzung des DGB haben die Verleiher seit Frühjahr 2008 bereits 100.000 bis 120.000 Leiharbeitskräfte entlassen, nach den offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bis zum Januar aber nur für 2.300 Arbeitskräfte Kurzarbeit angezeigt.
Dies zeigt, dass die Branche der sozialen Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht gerecht wird, im Unterschied zu vielen anderen Unternehmen, die mit Kurzarbeit die schwierige Zeit zu überbrücken versuchen. Dabei ist es gerade der Anspruch der Verleiher, Menschen auch dann zu beschäftigen und neue Einsatzmöglichkeiten zu suchen, wenn sich der Arbeitsplatz ändert und bisherige Aufträge wegfallen. Tatsächlich wälzen viele Verleiher ihre personalpolitische Verantwortung auf die Betroffenen und die Arbeitslosenversicherung ab. Erst wenn wieder ein Auftrag vorhanden ist, wird erneut eingestellt.
Das geschieht, obwohl die gewerbsmäßigen Verleiher in den letzten drei Jahren des Aufschwungs gut verdient haben. Aber statt diese Gewinne jetzt zumindest teilweise zur Sicherung der Beschäftigung einzusetzen, nehmen sie lieber die Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch. Deshalb ist eine Umlage innerhalb der Verleihbranche unbedingt erforderlich, damit die Branche insgesamt größere personalpolitische Verantwortung übernimmt und innerhalb des Verleihsektors Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden können.
Ein Problem ist auch, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen des Kündigungsschutzes für Leiharbeiter nicht greifen, weil sie in der Regel nur kurz beschäftigt werden. Mehr als 50 Prozent der beendeten Arbeitsverhältnisse waren sogar kürzer als drei Monate. CDU/CSU müssen sich fragen lassen, ob sie diese Branche weiterhin mit Niedrigstlöhnen begünstigen wollen. Leiharbeiter müssen den gleichen Lohn bekommen, wie die Beschäftigten der Einsatzbetriebe. Das ist in vielen anderen Ländern Europas längst üblich.