Mit dem Gesetz soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags umgesetzt werden. Das Kindergeld soll 2015 um vier und 2016 um zwei Euro monatlich steigen. Der Kinderzuschlag, der gewährt wird, wenn zwar der eigene, nicht aber der Bedarf der Kinder, aus eigener Arbeit gedeckt werden kann, soll auf 160 Euro angehoben werden. Der DGB kritisiert die vorgesehenen Freibeträge als zu niedrig - sie seien nicht auf Grundlage verlässlicher Daten und korrekter Berechnung ermittelt worden. Der DGB empfiehlt eine seriöse Berechnung unter Einbeziehung von Wissenschaft, Gewerkschaften und anderen. Weiterhin lehnt der DGB die Günstigerprüfung Kindergeld/ Kinderfreibetrag zu Gunsten hoher Einkommen ab. Auf Kritik stößt auch, dass der Kinderzuschlag erst zum 1.7. 2016 steigen soll und Alleinerziehende gar nicht berücksichtigt werden.