Deutscher Gewerkschaftsbund

29.06.2015
Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Kann der Betriebsrat bei Kamera-Attrappen mitbestimmen?

8. Kann der Betriebsrat bei Kamera-Attrappen mitbestimmen?

Nach aktueller Rechtsprechung: Nein. Bei der Einführung einer Kamera-Attrappe auf dem Betriebsgelände hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Die Attrappe einer Kamera ist objektiv nicht dazu geeignet, Arbeitnehmer zu überwachen und zu kontrollieren. Diese Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem Beschluss vom 12.10.2014, Az.: 3 TaBV 5/14 (Artikel der DGB Rechtsschutz GmbH zum Thema).

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