Deutscher Gewerkschaftsbund

13.08.2014

Beamte in Bund und Ländern: DGB für abschlagsfreie Pension mit 63

Bund und etliche Bundesländer stehen einer Übertragung der Rentenreform auf die Beamten kritisch gegenüber, hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergeben. Jetzt müssten Verbesserungen wie die abschlagsfreie Rente mit 63 auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, fordert der DGB.

Rentnerpaar auf der Straße

Seit 1. Juli dieses Jahres gilt das geänderte Rentenrecht: Nach 45 Beitragsjahren können Versicherte bereits mit 63 abschlagsfrei in die Rente gehen. DGB/Simone M. Neumann

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland hatten sich auf Anfrage von dpa skeptisch zur Übertragung der Rentenreform auf ihre Beamten geäußert. Lediglich in Bayern sei ein Gesetzentwurf in Vorbereitung. Die Bundesregierung teilte mit, eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren sei für die Bundesbeamten nicht geplant. Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des seit Juli geltenden Rentenpakets der Koalition - werde noch geprüft.

Ein Gebot der Gerechtigkeit

Die Verbesserungen im Rentenrecht müssen inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Für uns ist es ein Gebot der Gerechtigkeit und selbstverständlich, dass die Rente mit 63 auch auf die Beamtinnen und Beamte übertragen wird. Insofern überrascht uns, dass das Bundesinnenministerium und einzelne Landesregierungen bereits jetzt ankündigen, eine Übertragung sei nicht geplant“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Von einer Pension mit 63 profitieren könnten der einfache und mittlere Dienst. Hier sind die Belastungen im Berufsalltag besonders sehr hoch. Einschnitte in die gesetzliche Rentenversicherung wurden seit den 1990er Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen. Von Verbesserungen in der Alterssicherung blieben die Beamten jedoch ausgeschlossen.

Altersgrenze gesenkt, Erziehungszeiten verdoppelt

Seit 1. Juli gilt das geänderte Rentenrecht: Versicherte mit 45 Beitragsjahren können jetzt bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird schrittweise auf 65 angehoben. Außerdem wurden die anrechenbaren Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf 24 Monate erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Zukünftig werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr – und damit zwei Jahre länger als bisher – gearbeitet.


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