Deutscher Gewerkschaftsbund

02.11.2009

Rente mit 67: Länger arbeiten für weniger Geld

Im März 2007 hat der Bundestag das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen – und dabei die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 Jahre durchgesetzt. Gleichzeitig führte er einen „Ausgleichsfaktor“ ein. Die Folge: Ab 2012 werden die Rentenerhöhungen geringer sein, als auf Grund der Bruttolohnentwicklung zu erwarten wäre. Dann sollen die Rentenkürzungen nachgeholt werden, die seit 2004 auf Grund der privaten Altersvorsorge und der Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel rechnerisch erforderlich gewesen wären. Sie wurden damals nicht umgesetzt, um zu verhindern, dass die Bruttorenten sinken.

Stufenweise Verlängerung bis 2029

Das gesetzliche Rentenalters wird von 2012 an jährlich angehoben. Zunächst um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Kalenderjahr. Das bedeutet: Wer 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Jedes weitere Jahr verschiebt das Rentenalter um einen weiteren Monat nach hinten. ArbeitnehmerInnen Jahrgang 1958 können also erst mit 66 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für noch später Geborene steigt das Rentenalter bis 2029 pro Jahr um weitere zwei Monate auf dann 67 Jahre.

Nur jeder Zwanzigste geht regulär in Ruhestand

Ein höheres Rentenalter bedeutet für viele Versicherte eine weitere Rentenkürzung. Denn die Arbeitsmarktchancen für ältere Menschen werden sich in den nächsten Jahrzehnten nicht im notwendigen Umfang verbessern.  Nicht alle, die länger arbeiten müssen, werden auch länger arbeiten können. Zurzeit ist nur knapp die Hälfte der 55- bis 65Jährigen erwerbstätig, nur 30 Prozent dieser Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 2005 gingen nur 5,1 Prozent, also jede/r Zwanzigste (ca. 36.000 Menschen), mit 65 aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Rente.

Daran dürfte sich auch in den kommenden Jahren wenig ändern: Deutschland erhöht das gesetzliche Rentenalter in einer Phase sehr niedriger Erwerbstätigkeit Älterer. Zudem wird die Zahl arbeitsuchender älterer Menschen ab 55 Jahren in den kommenden 20 Jahren stark zunehmen. Ursache sind die geburtenstarken Jahrgänge, die dann das rentennahe Alter erreichen.

Kaum Chancen bei geringer Qualifikation

Durch das höhere gesetzlichen Rentenalter steigt die Zahl der Erwerbspersonen in einer ohnehin stark wachsenden Altersgruppe noch weiter. Dabei ist nicht einmal sichergestellt, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften und die Akzeptanz von Älteren im Job zunimmt. Bereits heute ist absehbar, dass insbesondere Menschen mit niedriger Qualifikation und Einkommen kaum Chancen haben, bis 67 zu arbeiten.

Der DGB und die Gewerkschaften werden die von der großen Koalition für das Jahr 2010 angekündigte Überprüfung der Beschäftigungschancen Älterer einfordern. Sollte der Arbeitsmarkt 2010 erwartungsgemäß keine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters erlauben, werden die Gewerkschaften mit Nachdruck darauf drängen, dass die Rente mit 67 nicht umgesetzt wird.

Reformen für mehr Arbeitsplätze für Ältere

Unabhängig davon sind in der Altersvorsorge weitere Reformen notwendig: Die Altersteilzeit muss stärker gefördert und die Teilrente attraktiver ausgestaltet werden. Vor allem brauchen wir mehr Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und -nehmer, auch im fortgeschrittenen Alter am Arbeitsleben teilhaben zu können. Betriebliche Gesundheitsförderung und bessere Qualifizierung sind dazu wichtige Ansatzpunkte. Nötig sind mehr Arbeitsplätze für 55- und 60-Jährige und nicht die Rente mit 67.

 



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