Deutscher Gewerkschaftsbund

27.11.2014

Bundesfinanzministerium fördert Missbrauch bei Mindestlöhnen

Das Bundesfinanzministerium hat mit einer Verordnung dafür gesorgt, dass die Kontrollen des Mindestlohns für alle mobilen Tätigkeiten erheblich erschwert werden. Danach müssen Arbeitgeber bestimmter Branchen nicht Beginn und Ende der geleisteten Arbeitszeit erfassen, sondern nur die Dauer festhalten. Der DGB verurteilt diese neuerlichen Angriffe auf den Mindestlohn.

„Dass Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn legal und illegal zu umgehen, damit haben wir gerechnet. Aber dass das Bundesfinanzministerium hier Hilfe leistet, ist eine Attacke erster Güte. Der Mindestlohn ist noch nicht in Kraft getreten, da werden bereits legale Schlupflöcher gebaut – ausgerechnet in den Branchen, in denen der Mindestlohn zu einer wichtigen Verbesserung für die Menschen führen würde. Mit dieser lockeren Erfassung der Arbeitszeit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wir erwarten, dass die Politik zu dem Mindestlohn steht“, sagt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

„Die Verordnung des Bundesfinanzministeriums nimmt ausgerechnet die Branchen von wirksamen Arbeitszeitkontrollen aus, in denen etliche Unternehmen schon in der Vergangenheit über Lohndumping massiven Druck auf tarifgebundene und fair zahlende Arbeitgeber ausgeübt haben. Das widerspricht dem Kern des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und missachtet den parlamentarischen Willen des Deutschen Bundestags. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn braucht nicht mehr, sondern weniger Ausnahmen“, sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di.

„Aus Erfahrung am Bau wissen wir: Nur Kontrollen verhindern Mindestlohnbetrug. Mit Start des gesetzlichen Mindestlohns brauchen wir deshalb nicht weniger, sondern mehr Kontrollen“, ergänzte Robert Feiger, IG BAU-Bundesvorsitzender. „Das Bundesfinanzministerium muss effektive Überprüfungen sicherstellen, indem sie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit ausreichend Personal ausstattet. Die derzeit 6700 Stellen müssen auf mindestens 10 000 aufgestockt werden."


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