Deutscher Gewerkschaftsbund

27.04.2017
Magazin für Beamtinnen und Beamte 4/2017

Bühne frei: Für mehr Arbeitsschutz am Theater

Theaterinszenierungen legen meist den Finger in die Wunde. Aufklärung und Kritik an politischen, sozialen wie wirtschaftlichen Missständen sind der Kern vieler Bühnenstücke. Dabei sind die, die die Theaterbühne mit Leben füllen, häufig selbst Missständen ausgesetzt. Die Missachtung der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden ist einer davon. Der Personalrat des Badischen Staatstheaters Karlsruhe wollte dies nicht länger hinnehmen und hat für das künstlerische Personal die Arbeitszeiterfassung erkämpft.

Badisches Staatstheater Karlsruhe

Karlsruhe, Badisches Staatstheater, Großes Haus Andreas Praefcke/Creative Commons Attribution 3.0 Unported

Von Lisa Kranz

Wie kann es, wie in Karlsruhe geschehen, zu einer groben Missachtung der Höchstarbeitszeit kommen? Hier waren bis zu 16 Stunden am Tag die Regel. Während für das technische Personal am Theater – zum Beispiel Schneiderinnen und Bühnenarbeiter – der Tarifvertrag der Länder gilt, regelt der Normalvertrag Bühne (NV-Bühne) alle Verträge, die zwischen Theatern und ihrem künstlerischen Personal – wie Schauspielerinnen, Tänzer, Dramaturginnen – geschlossen werden. Der NV-Bühne ist ein Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Bühnenverein, dem Arbeitgeberverband der Theater und Orchester, und der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger. Er wird bei städtischen, Staats- und Landestheatern angewendet.

„Alle Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass sie {…} möglichst jederzeit zu erreichen sind.“

Der NV-Bühne regelt in § 6 die Arbeitseinteilung der Ensemblemitglieder. So sind Proben und Aufführungen durch Anschlag im Theater bekanntzugeben. Die wöchentliche Proben- und Aufführungseinteilung gilt als Arbeitsplan. Verbindlich ist allerdings der tägliche Proben- und Aufführungsplan. Die Mitglieder müssen sich über den wöchentlichen und täglichen Plan selbst informieren. Lediglich nach 14 Uhr eintretende Änderungen für denselben Abend oder den nächsten Tag muss der Arbeitgeber ihnen besonders mitteilen. Damit nichts schief geht, sind die Ensemblemitglieder am besten immer zu erreichen. Am Staatstheater Karlsruhe waren E-Mails mit kurzfristigen Änderungen nicht selten, Dienstpläne fehlten und die alltäglich vorkommende Mehrarbeit wurde nicht dokumentiert.

Drohung mit Gewerbeaufsichtsamt und Zoll

Träger des Badischen Staatstheaters Karlsruhe ist das Land Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe trägt die Hälfte des Zuschussbedarfs. Obwohl es ein staatliches Theater ist, wurde die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden gemäß Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten. Gespräche des Personalrats mit den im Verwaltungsrat des Theaters sitzenden Stadträten über die Arbeitsbedingungen führten nicht weiter. „Der Verwaltungsrat hat eine riesige Entscheidungsmacht, allerdings haben große Teile nicht sehr viel Ahnung von den Prozessen innerhalb des Theaters“, bringt Michel Brandt, Schauspieler am Badischen Staatstheater und Personalratsmitglied, das Dilemma auf den Punkt. Die Intendanz wiederum beharrte – angesprochen auf ihre Fürsorgepflicht als Arbeitsgeber – zunächst darauf, dass der tägliche Proben- und Aufführungsplan für die Dokumentation der Arbeitszeit ausreichend sei.

Hart gegen sich selbst

Zu den Hintergründen der Arbeitsbedingungen an Theatern gehören natürlich noch mehr Details. So sind die Länder und die Kommunen Hauptträger der Ausgaben im Bereich Kultur. Als freiwillige Leistung der Kommunen gerät die Kulturfinanzierung in finanziell schlechten Zeiten schon immer schnell auf die Liste möglicher Einsparungen. In Zeiten der Schuldenbremse hat sich das nicht geändert. Diese Unsicherheit bei der Finanzierung, gepaart mit einer schwierigen Arbeitsmarktsituation für Schauspielerinnen und Schauspieler und einem schwachen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, trifft auf den Idealismus des künstlerischen Personals. Wenn der Vorhang fällt und der Applaus ertönt, gehört der zuvor erbrachte Berg an Überstunden einfach zum Erfolg dazu. „Schauspielerinnen und Schauspieler und das gesamte künstlerische Personal sind hart gegen sich selbst“, erklärt Barbara Kistner, Personalratsvorsitzende und Schuhmacherin am Staatstheater Karlsruhe sowie ver.di-Mitglied, das Arbeitsethos ihrer Kolleginnen und Kollegen. Deshalb war es auch gar nicht so einfach, das künstlerische Personal von der Initiative zur Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit zu überzeugen. Es gibt noch mehr zu tun

Es gibt noch mehr zu tun

Inzwischen wird am Theater in Karlsruhe das System der monatlichen Arbeitszeiterfassung akzeptiert. Der Personalrat strebt jetzt eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit an. Kistner schiebt allerdings gleich hinterher: „Das hängt auch vom Goodwill des Intendanten ab.“ Andere Theater haben angefragt, weil sie sich für das Modell der Arbeitszeiterfassung interessieren und 2016 hat der Personalrat für sein Engagement den Deutschen Personalräte-Preis erhalten.

Aber es gibt noch viele weitere Baustellen: Das Einstiegsgehalt für Schauspielerinnen und Schauspieler ist niedrig. 1.850 Euro brutto gibt es nach einem mehrjährigen Studium bei einer Sieben-Tage-Woche. Es gibt keinen Kündigungsschutz. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages erfolgt pro Saison. Im 15.Jahr der Mitgliedschaft in einem Ensemble ist man zwar unkündbar, es gibt aber unter Intendanten die Absprache, nicht mehr zu entfristen. Die 15 Jahre erreichen die meisten also nicht mehr. Im Frühjahr 2016 haben engagierte Theaterschaffende deshalb das Ensemble-Netzwerk gegründet. Das Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen für die künstlerischen Beschäftigten an den Theatern. Das Motto: „Freiheit der Kunst, bedeutet nicht Knechtschaft der Künstlerinnen und Künstler.“ Das Netzwerk will auch zu einem politischen Umdenken beitragen. Die Bedeutung, die Kunst und Kultur für die Gesellschaft haben, soll stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Bühne frei!


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