Die Tarifeinheit soll gesetzlich geregelt werden. Dies fordern der DGB und die Spitzenorganisation der Arbeitgeber, BDA, in einer gemeinsamen Initiative. Demnach soll das Tarifvertragsgesetz in diesem Punkt erweitert werden. Beide Verbände haben gemeinsam Vorschläge für eine gesetzliche Regelung entwickelt.
Zur Tarifautonomie gehört die Tarifeinheit. Das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ hat sich bewährt und ist im Interesse beider Tarifvertragsparteien. Den Arbeitnehmern nutzt die Tarifeinheit, weil sie den Zusammenhalt innerhalb der Gesamtbelegschaften stärkt. Sie verhindert, dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden. Die Schwachen brauchen die Solidarität der Starken – das gilt nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Betrieb. Auch dafür steht die Tarifeinheit.
Die Tarifeinheit soll gesetzlich geregelt werden. Dies fordern der DGB und die Spitzenorganisation der Arbeitgeber, BDA, in einer gemeinsamen Initiative. Demnach soll das Tarifvertragsgesetz in diesem Punkt erweitert werden.
DGB und BDA wollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Sie schlagen deshalb vor, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln, um ihn auch in Zukunft zu gewährleisten. Eine gemeinsame Erklärung von DGB und BDA.
DGB und BDA wollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Sie schlagen deshalb vor, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln, um ihn auch in Zukunft zu gewährleisten. Eine gemeinsame Erklärung von DGB und BDA.