Es soll echte Teilhabe ermöglichen - doch nun besteht die Gefahr, dass das neue Bundesteilhabegesetz die Situation von Menschen mit Behinderung eher verschlechtert als verbessert. "In der vorliegenden Form darf der Bundestag das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode nicht beschließen", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
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Die für das Bundesteilhabegesetz und die Pflegestärkungsgesetz III geplanten Regelungen für Menschen mit Behinderung sind so nicht akzeptabel: Ein breites Verbändebündnis aus Deutschem Behindertenrat, Fachverbänden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Deutschen Gewerkschaftsbund hat daher seine Forderungen zu Nachbesserungen erneuert.
Dazu sagt Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands: "Der Bundestag darf das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode nicht in der vorliegenden Form beschließen. Im laufenden parlamentarischen Verfahren müssen wichtige Punkte nachgebessert werden."
Der DGB sieht im geplanten Bundesteilhabegesetz die Gefahr von Leistungseinschränkungen und weiteren möglichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Es gibt zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, doch die negativen Aspekte überwiegen. Inakzeptabel sind vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung, die Regelungen zur Verknüpfung von Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen.
"Bundestag und Bundesrat haben die Chance das Gesetz jetzt nachzubessern und sich damit für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen" , so Buntenbach.
DOWNLOAD: Weitere Infos zu den Kritikpunkten des Bündnisses gibt es hier:
Aktualisierter Aufruf des Verbändebündnisses zu den Gesetzesentwürfen von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III nach den Erstberatungen in Bundestag und Bundesrat