Die Arbeitsschutz-Regeln hinken der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hinterher: Viele Instrumente greifen bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Leiharbeit, Werkverträgen oder Minijobs nicht mehr. Das zeigt eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung.
DGB/Simone M. Neumann
Die "klassische Arbeitssicherheit" gilt hierzulande als gut aufgestellt – und ist es auch, haben Dr. Karina Becker und Thomas Engel in ihrer Untersuchung für ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt herausgefunden: Bei der Unfallprävention habe es Verbesserungen gegeben und auch in die betriebliche Gesundheitsförderung komme Bewegung hinein. Allerdings profitierten nicht alle Arbeitnehmer von diesen Fortschritten: Bei atypisch Beschäftigten gebe es gravierende Defizite.
Rechtlich seien Leiharbeiter, Minijobber oder Werkvertragsbeschäftigte beim Arbeitsschutz zwar den "Normalarbeitnehmern" weitgehend gleichgestellt, so die Wissenschaftler in ihrer Analyse. Trotzdem gibt es in der Praxis erhebliche Probleme. Zum Beispiel deshalb, weil sowohl Werkvertragsnehmer als auch Minijobber und Leiharbeiter oft nur kurze Einsatzzeiten in einem Betrieb haben. So sind sie de facto oft von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen oder der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte ausgeschlossen.
Bei der Leiharbeit erweise sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit tragen. Das führe dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühlt.
Dass Beschäftigungsform und Gesundheitsschutz eng zusammenhängen, konnten die Forscher anhand von Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegen.