Deutscher Gewerkschaftsbund

15.05.2015
Studie

Leiharbeit, Werkvertrag, Minijobs: Arbeitsschutz greift oft nicht

Die Arbeitsschutz-Regeln hinken der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hinterher: Viele Instrumente greifen bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Leiharbeit, Werkverträgen oder Minijobs nicht mehr. Das zeigt eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung.

Arbeitsschutz-Symbol auf Schild in Werkstatt (Schutzbrille tragen)

DGB/Simone M. Neumann

Arbeitsschutz-Defizite bei atypischer Beschäftigung

Die "klassische Arbeitssicherheit" gilt hierzulande als gut aufgestellt – und ist es auch, haben Dr. Karina Becker und Thomas Engel in ihrer Untersuchung für ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt herausgefunden: Bei der Unfallprävention habe es Verbesserungen gegeben und auch in die betriebliche Gesundheitsförderung komme Bewegung hinein. Allerdings profitierten nicht alle Arbeitnehmer von diesen Fortschritten: Bei atypisch Beschäftigten gebe es gravierende Defizite.

Grafik Arbeitsschutz Leiharbeit Solo-Selbstständigkeit

Nicht einmal halb so viele Leiharbeits-Beschäftigte wie "Normalarbeitnehmer" profitieren von Gesundheitsförderung im Betrieb. Bei Solo-Selbstständigen mit Niedriglohn ist es sogar nicht einmal einer von fünf Erwerbstätigen.

Selten Sicherheits-Unterweisungen oder Kontakte zu Betriebsärzten

Rechtlich seien Leiharbeiter, Minijobber oder Werkvertragsbeschäftigte beim Arbeitsschutz zwar den "Normalarbeitnehmern" weitgehend gleichgestellt, so die Wissenschaftler in ihrer Analyse. Trotzdem gibt es in der Praxis erhebliche Probleme. Zum Beispiel deshalb, weil sowohl Werkvertragsnehmer als auch Minijobber und Leiharbeiter oft nur kurze Einsatzzeiten in einem Betrieb haben. So sind sie de facto oft von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen oder der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte ausgeschlossen.

Leiharbeit: Unklare Zuständigkeiten durch Verleiher und Entleiher

Bei der Leiharbeit erweise sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit tragen. Das führe dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühlt.

Dass Beschäftigungsform und Gesundheitsschutz eng zusammenhängen, konnten die Forscher anhand von Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegen.


Meldung der Hans-Böckler-Stiftung und Link zur Studie


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