Deutscher Gewerkschaftsbund

07.10.2013
Fragen und Antworten rund um die Betriebsratswahl

Was bringt uns ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat kann die Arbeitsbedingungen für die KollegInnen wesentlich verbessern. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um Zulagen, Prämien und Boni geht. Er setzt sich dafür ein, dass ArbeitnehmerInnen nicht  diskriminiert werden. Und: Eine Kündigung ist ohne die Anhörung des Betriebsrats nicht wirksam.

Der Betriebsrat hat viele Rechte und kann die Arbeitsbedingungen für die KollegInnen wesentlich verbessern. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um Zulagen, Prämien und Boni geht. Er setzt sich dafür ein, dass ArbeitnehmerInnen nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Eine Kündigung ist ohne seine Anhörung nicht wirksam. Wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan aus, um Nachteile für die Betroffenen auszugleichen. Ganz allgemein wacht er darüber, dass Tarifverträge und Gesetze, zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, eingehalten werden. Natürlich stärkt er auch einzelnen Beschäftigten in einem Konflikt mit dem Chef den Rücken.

Worin unterscheiden sich ein Betriebsrat und eine nicht auf gesetzlicher Grundlage gebildete "freie Mitarbeitervertretung"?

Ein Betriebsrat hat im Betriebsverfassungsgesetz genau definierte Rechte, die er notfalls auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann. In Fragen, in denen er Mitbestimmungsrechte hat, kann er sich auf ein Verfahren zur Streitschlichtung verlassen, wenn er den Konflikt mit dem Arbeitgeber nicht in Verhandlungen lösen kann. Auch persönlich sind die Mitglieder des Betriebsrats vor Repressalien geschützt, so dass sie sich ohne Angst für ihre KollegInnen einsetzen können. Für eine nicht auf gesetzlicher Grundlage (Betriebsrat, Personalrat, kirchliche Mitarbeitervertretungen) gebildete "freie Mitarbeitervertretung" gilt all das nicht. Sie ist lediglich ein informelles Gremium ohne verbriefte Aufgaben und Rechte, wie sie insbesondere in Teilen der IT-Branche ("Round-table-Gespräche") anzutreffen ist.

Schränkt der Betriebsrat meine Freiheit ein, meine Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Arbeitszeit und Gehalt, selbst auszuhandeln?

Nein, auch wenn es einen Betriebsrat gibt, kann jeder Beschäftigte versuchen, für sich selbst bessere Bedingungen auszuhandeln.

Muss die Belegschaft darüber abstimmen, ob sie einen Betriebsrat wählen will?

Nein! Das Gesetz besagt, dass in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt wird, wenn noch einige wenige andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Interessenvertretung sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme. Wenn sich KandidatInnen finden, kann gewählt werden, auch wenn eine Mehrheit in der Belegschaft zunächst noch nicht überzeugt ist. Auf der Betriebsversammlung für die Wahl des Wahlvorstandes muss jedoch die Mehrheit der anwesenden ArbeitnehmerInnen den Wahlvorstand wählen. Schlägt die Wahl des Wahlvorstands fehl, können die Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen beim Arbeitsgericht die Einsetzung des Wahlvorstandes beantragen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl verhindern will oder die Initiatoren unter Druck setzt?

Das Gesetz sagt eindeutig, dass niemand - insbesondere nicht der Arbeitgeber - eine Betriebsratswahl behindern darf. Ein solcher Versuch kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Der Wahlvorstand kann vor dem Arbeitsgericht gegen eine Behinderung der Wahl vorgehen, bei Eile auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Die InitiatorInnen der Wahl, der Wahlvorstand, und die KandidatInnen sind auch individuell vor Repressalien geschützt, vor allem vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Sollte der Chef es trotzdem versuchen, was immer mal wieder vorkommt, ist es am Besten, sich so schnell wie möglich mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, die für den Betrieb zuständig ist. Insbesondere, wenn man Druck von Arbeitgeberseite befürchtet wird, aber nicht nur dann, spricht vieles dafür, bereits im Vorfeld der Gründung eines Betriebsrates Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen.


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