Seit 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz für die Tarifangestellten im öffentlichen Dienst in Kraft. Mit dem Entwurf der Bundesregierung soll dieses Gesetz nun wirkungsgleich für den Beamtenbereich nachvollzogen werden. Der DGB setzt sich in seiner Stellungnahme kritisch mit den Gesetzvorhaben auseinander. Hinweis: Hinsichtlich der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gibt es neuere Entwicklungen, die im Artikel "Familienpflege: Was gilt wo für Beamtinnen und Beamte?" auf dgb.de ( http://www.dgb.de/-/4VD ) dargestellt sind.