Deutscher Gewerkschaftsbund

23.05.2016
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Urteile Ticker

einblick 9/2016

Kurz und knapp: Vier Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe 13/2016 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Kurz und knapp: Vier Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe 9/2016 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Berufsausbildungsbeihilfe: Ausnahmsweise auch für Studenten; Elternzeit: Strenge Schriftform ist zu beachten; Witwenrente: Wegfall bei Wiederheirat; Betriebsratsauflösung: Nur bei groben Verstößen; Umgangsrecht: Nur für eigene Kinder.

Gericht, Gesetzbuch, Urteile

Berufsausbildungsbeihilfe: Ausnahmsweise auch für Studenten

Studierende haben an sich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung für ein duales Studiums durchgeführt wird.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. April 2016 - L 1 AL 84/14

Elternzeit: Strenge Schriftform ist zu beachten

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Das Elternzeitverlangen muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die vorgeschriebene Schriftform nicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15

Witwenrente: Wegfall bei Wiederheirat

Der Anspruch auf eine Witwenrente fällt mit einer erneuten Heirat weg. Das gilt auch bei einer in den USA geschlossenen Hochzeit. Auch wenn Jahre vergangen sind, muss die zu Unrecht gezahlte Witwenrente zurückerstattet werden.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2015 – S 105 R 6718/14

Betriebsratsauflösung: Nur bei groben Verstößen

Die Auflösung des Betriebsrats als gesamtes Gremium kommt nur in Betracht, wenn das Gremium insgesamt grob gegen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstößt. Verstöße einzelner Mitglieder sind nicht ausreichend.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 10 TaBV 2078/15

Umgangsrecht: Nur für eigene Kinder

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Leistungsempfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält. Aus dem Recht auf Umgang mit einem Kind können zwar Ansprüche gegen das Jobcenter entstehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. Sogenannte „soziale Eltern“ haben keine sozialrechtlichen Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. Januar 2016 - S 82 AS 17604/14


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