Deutscher Gewerkschaftsbund

19.10.2017

Europa: Geschäftsmodell Ausbeutung stoppen

einblick November 2017

Die Abzocke europäischer Beschäftigter auf dem deutschen Arbeitsmarkt war für einige Unternehmer lukrativ. Eine Revision der Entsenderichtlinie könnte den Ausbeutern endlich das Wasser abgraben.

2016 waren rund 561.000 Beschäftigte aus Italien, Spanien oder den mittel- und osteuropäischen Ländern hier tätig. Für einen großen Teil dieser Menschen definiert die EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 Rechte und Pflichten. Der DGB kritisiert, dass die Richtlinie veraltet ist und entsandten Beschäftigten kaum Schutz bietet.

Arbeitnehmer im Schlachthof

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Rückdeckung für Lohndumping

Die Journalistin Carmen Molitor berichtet in ihrer Studie „Geschäftsmodell Ausbeutung“ für die Friedrich-Ebert-Stiftung von „düsteren Nischen“ auf dem Arbeitsmarkt, in denen Menschen aus „Niedriglohnländern oder aus Ländern mit sehr hoher Arbeitslosigkeit“ systematisch ausgebeutet werden. Besonders häufig gibt es Fälle auf dem Bau, im Reinigungsgewerbe, in der Fleischindustrie und in der Pflege. Die Arbeitgeber wenden viel Energie auf, um die ArbeitnehmerInnen um ihren Lohn zu prellen, sich vor der Sozialversicherungspflicht zu drücken oder bei den Unterkünften abzuzocken. Rückdeckung erhielten die Arbeitgeber durch drei Urteile des Europäischen Gerichtshofes (Laval 2007, Viking 2007, Rüffert 2008) und die EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2014, die für weitere Unsicherheit gesorgt haben.

Fleischindustrie: Bis alles fertig ist

Beispiel Schlachtindustrie: In Deutschland werden jährlich mehr als 65 Millionen Schweine geschlachtet. Möglich machen das die vielen tausenden ArbeitnehmerInnen aus Mittel- und Osteuropa, die in deutschen Schlachtbetrieben malochen. Bevor der Allgemeinverbindliche Tarifvertrag der Fleischindustrie 2014 in Kraft getreten ist, zahlte die Branche Hungerlöhne von unter fünf Euro. Trotzdem ist die Schlachtindustrie weiterhin ein Hort schlechter Arbeitsbedingungen. Das DGB-Projekt Faire Mobilität stellt fest, dass die Bedingungen bei den Subunternehmen häufig brutal sind. „Es wird gearbeitet, bis alles fertig ist, 12- bis 14-Stunden-Tage sind keine Seltenheit.“ Zudem werden die entsandten Beschäftigten oft in überbelegten Unterkünften mit unhygienischen Toiletten, Koch- und Waschmöglichkeiten untergebracht. Nicht selten machen Subunternehmer zusätzlichen Profit, indem sie den Wohnraum überteuert vermieten.

Faire Mobilität berät

Entsenderichtlinie endlich verbessern

Diese Tricksereien könnten bald der Vergangenheit angehören. Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat Mitte Oktober wichtige Punkte für eine Revision der Entsenderichtlinie beschlossen. Entsendende Unternehmen sollen künftig verpflichtet sein, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Mitarbeiter zu tragen. Dass diese Lücke in der Entsenderichtlinie nun geschlossen werden sollen, sei seit langem überfällig, so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. So findet sich das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wieder. Entsandte Beschäftigte sollen demnach künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden, sondern haben deutlich weiter gefasste Lohnansprüche. Die Gewerkschaften fordern das Europäische Parlament auf, diesen Beschluss zu bestätigen und damit ein robustes Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union zu bilden. „Die vielleicht letzte Chance, die Entsenderichtlinie wirklich besser und gerechter zu machen, darf nicht vertan werden“, so Buntenbach.


DER DGB FORDERT

Der DGB-Bundesvorstands fordert für eine Revision der Entsenderichtlinie:

• Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss durchgesetzt werden

• Lohnbestandteile wie etwa Wochenendzulagen gelten auch für Entsandte

• Anspruch auf repräsentative Tarifverträge für entsandte Beschäftigte

• Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten müssen den ArbeitnehmerInnen erstattet werden

• Deutsches Arbeitsrecht muss angewendet werden

• Kettenentsendungen müssen zusammen gerechnet werden

• Der Transportsektor darf
nicht aus dem Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie genommen werden

• Ursprüngliche „Arbeitnehmerschützende“ Funktion wiederherstellen


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