Sieben Prozent mehr BAföG wird es ab Herbst 2016 geben. Die entsprechende BAföG-Änderung hat der Bundestag am 13. November beschlossen. Die Erhöhung ist gut gemeint, kommt aber zu spät und ist zu gering, kritisiert der DGB. Drei Fragen an die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack.
Der Bundestag hat eine die BAföG-Erhöhung beschlossen. Sind Sie damit zufrieden?
Elke Hannack: Nein. Bis Herbst 2016 läuft noch eine Menge Wasser den Bach runter – die Studierenden brauchen aber jetzt mehr BAföG. Mal abgesehen davon, dass sieben Prozent Aufstockung auch viel zu mager sind. Zumal man nicht vergessen darf, dass jahrelang nichts erhöht wurde. Es gab sechs Nullrunden - damit sind zwei ganze Bachelor-Generationen ohne BAföG-Erhöhung geblieben. Und: die anvisierte Anhebung der Sätze um sieben Prozent liegt unterhalb des Anstieges der Preise und Einkommen. Also: Es reicht nicht.
DGB/Simone M. Neumann/FH Lausitz
Also doch alles Murks?
So ist es nun auch nicht. Mit den angehobenen Kinderbetreuungs- und Wohngeldzuschlägen gibt es für viele Studierende sicher wichtige Verbesserungen. Auf der Habenseite steht auch, dass gravierende Förderlücken beim Übergang vom Bachelor in den Master geschlossen werden. Und ein Minijob wird den Studierenden nun nicht mehr anteilig auf das BAföG angerechnet. Trotzdem meinen wir, dass es noch viel mehr braucht.
Wie müsste denn aus Sicht des DGB die bestmögliche Studienförderung aussehen?
Das BAföG ist für uns das Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung und braucht dringend einen gesetzlich verankerten Inflationsausgleich. Wichtig sind regelmäßige Anpassungen. Jahrelange Nullrunden dürfen einfach nicht sein. Inzwischen studieren mehr als 20 Prozent de facto Teilzeit – in Vollzeitstudiengängen. Auch Studierende erziehen Kinder oder pflegen Angehörige. Eine gute Studienförderung muss solche Lebens- und Studienbedingungen in größerem Umfang berücksichtigten. Dazu gehört dann auch, dass die Altersgrenzen ersatzlos gestrichen werden. Denn zurzeit gibt es BAföG bis auf wenige Ausnahmen nur, wenn man bei Studienbeginn höchstens 30 Jahre und beim Masterstudium 35 Jahre alt ist. Ein anderer Punkt ist die Chancengleichheit: Auch junge Menschen aus einkommensschwachen Familien sollen studieren – und zwar ohne dass sie sich hoch verschulden müssen. Deshalb gehört der Darlehensanteil im BAföG abgeschafft.