Deutscher Gewerkschaftsbund

03.09.2010

Gesetz schützt nicht ausreichend vor Dumpinglöhnen

DGB-Vorstand Claus Matecki hat den Referentenentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung als absolut unzureichend bezeichnet. Dieser sei nicht geeignet, um alle LeiharbeiterInnen vor Dumpinglöhnen zu schützen. Der DGB fordert Existenz sichernde Mindestlöhne für verleihfreie Zeiten und den Grundsatz gleicher Bezahlung für LeiharbeiterInnen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte zu dem heute veröffentlichten Referentenentwurf  zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

 „Der Referentenentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung ist ein Vorstoß mit einzelnen guten Ansätzen, die jedoch insgesamt absolut unzureichend sind, um alle LeiharbeiterInnen vor Dumpinglöhnen zu schützen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird lediglich der Versuch unternommen, den Drehtüreffekt bei den so genannten Schlecker-Fällen zu unterbinden.

Dass die Regierung hier aktiv wird, haben die Gewerkschaften immer gefordert, da eine gesetzliche Verankerung im Falle von Missbrauch das Recht auf equal pay bei konzerneigener Arbeitnehmerüberlassung einklagbar macht. Dennoch greift der Gesetzentwurf zu kurz, da die große Mehrheit der LeiharbeiterInnen nicht unter diesen Anwendungsbereich fällt und in puncto equal pay somit auch künftig leer ausgeht. Auch die EU-Richtlinie wird damit nicht korrekt umgesetzt, die das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit für alle Leiharbeiter vorsieht.

Der DGB fordert die Bundesregierung daher auf, jetzt zügig ein Gesamtpaket zu schnüren, das einen Existenz sichernden Mindestlohn für verleihfreie Zeiten sowie den Grundsatz eqal pay für alle Leiharbeiter regelt.“



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