Die meisten Selbstständigen in Deutschland sind Solo-Selbstständige ohne weitere Angestellte. Genau wie abhängig Beschäftigte verdienen sie eine ausreichende soziale Sicherung und ein faires Einkommen. Ein DGB-Ratgeber zeigt, worauf Solo-Selbstständige achten müssen.
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Ob als JournalistIn, als VersicherungsmaklerIn, als HandwerkerIn mit Werkverträgen, als Honorarkraft oder als FreiberuflerIn im Außendienst: Viele Selbstständige haben keinen Betrieb mit angestellten Beschäftigten - sie sind Solo-Selbstständig. Oft ähnelt ihr Arbeitsalltag dem von Festangestellten. Trotzdem tragen sie in der Regel die vollen Risiken einer Selbstständigkeit und müssen sich selbst gegen gesundheitliche und soziale Risiken absichern.
Heutige Erwerbsbiografien sind längst nicht mehr gradlinig. Zeiten mit einer Festanstellung wechseln sich bei vielen Erwerbstätigen mit einigen Monaten oder Jahren in Selbstständigkeit oder mit Werkverträgen ab. Deshalb sind Solo-Selbstständige und ihre Rechte auch ein Thema für Gewerkschaften. "Wir wollen deutlich machen, dass es keine gespaltene Interessenvertretung von Solo-Selbstständigen und abhängig Beschäftigten geben kann", erklärt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. Deshalb hat der DGB einen Ratgeber für Selbstständige herausgebracht.
Unter dem Titel "Tipps für Selbstständige - Soziale Sicherung und wenn das Geld nicht reicht" gibt es wichtige Informationen zu allen Sozialversicherungen - von der Krankenversicherung bis zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Daneben informiert die Broschüre über Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit wie den Gründungszuschuss, über aufstockendes Hartz IV wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit mal nicht zum Leben reicht und darüber, wie man Scheinselbstständigkeit oder "arbeitnehmerähnliche Personen" erkennt. Denn was viele nicht wissen: Wer von nur einem Auftraggeber oder Kunden über einen längeren Zeitraum wirtschaftlich abhängig ist, kann unter Umständen bestimmte Arbeitnehmerrechte wie Arbeitsschutz oder sogar bezahlten Urlaub einfordern.
Der Ratgeber kann beim DGB-Bestellservice für einen Euro zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten bestellt werden. Ab Bestellungen von mehr als 20 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt.