Seit 1.1.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der DGB gibt in einer kurzen Broschüre Antworten auf die wichtigsten Fragen: Für welche Beschäftigten und Branchen gelten Ausnahmen vom Mindestlohn? Was gilt für Ehrenamtliche, was für geringfügig Beschäftigte, was für Minijobberinnen und Minijobber?
DGB/Simone M. Neumann
Download