Mehrere jüngere Bundestagsabgeordnete der Union fordern eine verpflichtende private Zusatz-Pflegeversicherung. Unsozial und aus Sicht der jungen Generationen völlig irrwitzig, nennt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach die Initiative. Denn damit müssten die ArbeitnehmerInnen alle künftigen Kosten der Versicherung allein schultern, die Arbeitgeber wären aus der Verantwortung entlassen.
Von Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
Die Bundesregierung muss die Pflegereform schnellstens auf den Weg bringen, doch der Weg, den die Jung-Parlamentarier in der Union vorschlagen, ist unsinnig, unsozial und gerade aus Sicht der jungen Generationen völlig irrwitzig. Die Einführung einer obligatorischen privaten Zusatz-Pflegeversicherung würde dazu führen, dass die künftig steigenden Kosten für die Pflege allein von den Versicherten aufgebracht werden müssten. Die Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden zusätzlich um 50 Prozent steigen, weil die hälftige Finanzierung der Arbeitgeber wegfallen würde. Mit derartigen Vorschlägen verlieren die Jung-Parlamentarier der Union jeglichen Anspruch, sich zum Fürsprecher der eigenen Generation zu erklären.
Die Koalition darf die Pflegereform aber nicht auf die lange Bank schieben. Die Pflegeleistungen müssen dringend verbessert werden, außerdem wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um circa eine Million steigen. Die Kosten für eine bessere Pflege können nicht wegrefomiert, aber durch eine solidarische Reform deutlich begrenzt werden. Mit dem Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung kann der Beitragsanstieg von heute 1,95 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 2,45 statt auf 2,9 Prozent gedämpft werden. Der enorme Pflegebedarf kann also durch eine moderate Beitragserhöhung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von jeweils 0,25 Prozentpunkten für die nächsten 20 Jahre gesichert werden. Mit einer Privaten Zusatzversicherung würden die Belastungen für die Versicherten um ein Vielfaches höher ausfallen.
"Gute Leistungen – gerecht finanziert" - Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 01. März 2011.