Deutscher Gewerkschaftsbund

08.07.2013

Tagung: Tarifvertrag – allgemein, verbindlich, stark!

Stabilisierung des Flächentarifvertrags durch eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung

Wie das Tarifvertragssystem in Deutschland gestärkt werden kann, darüber haben Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Politik und Wissenschaft am 25. Juni 2013 in Berlin diskutiert. Eine Restabilisierung des Tarifsystems ist mehr als dringlich, darüber bestand Einigkeit bei der gemeinsamen Tagung von DGB und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI). Eine wichtige Rolle spielt dabei die Reform der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE).

Flächentarifverträge

Den besten Schutz durch Flächentarifverträge haben die Beschäftigten in den Ländern, in denen Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen gesetzlich möglich und in der Praxis weit verbreitet sind, wie etwa in Österreich oder in Belgien. In Schweden und Dänemark ist vor allem der hohe gewerkschaftliche Organisationsgrad (mit jeweils 69 Prozent) für die hohe Tarifbindung verantwortlich. einblick

Seit Mitte der 1990er Jahre erlebt das deutsche System des Flächentarifvertrags einen umfangreichen Erosionsprozess. Die Tarifbindung geht kontinuierlich zurück. So waren 2012 nur noch 50 Prozent der Beschäftigten und weniger als 30 Prozent der Betriebe an Branchentarifverträge gebunden.

Die Stabilisierung des Tarifsystems ist nicht nur eine Herausforderung für die Tarifparteien, sondern auch eine Aufgabe der Politik. Die Diskussion um eine politisch gestützte Restabilisierung des Tarifsystems hat sich seit einigen Jahren verstärkt. In jüngster Zeit richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Nachdem die Zahl allgemeinverbindlicher Tarifverträge in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen ist, ist der Reformbedarf der AVE-Regelung in Deutschland offensichtlich. Mittlerweile liegen zahlreiche Vorschläge für eine Reform der AVE vor.

Auf der Tagung wurde die Fach- und Reformdiskussion fortgeführt. Mehrere Vorträge stellten die Bedeutung der AVE in Deutschland und anderen europäischen Ländern dar und zeigten die Probleme der aktuellen Rechtslage in Deutschland auf. Mit dem Baugewerbe und dem Einzelhandel wurden zwei Branchen genauer unter die Lupe genommen: Gerade im deutschen Baugewerbe spielt die AVE nicht nur für die Lohnuntergrenze eine wichtige Rolle. Auch die umlagenfinanzierte Berufsausbildung, Zusatzrente und das Urlaubsgeld sind tariflich geregelt und werden über das Instrument der AVE auf alle Beschäftigten und Betriebe der Branche übertragen.

Auf der Podiumsdiskussion wurden VertreterInnen der Parteien und Gewerkschaften mit den Reformvorschlägen des DGB konfrontiert. Der DGB möchte das Institut der AVE dadurch stärken, dass

  • das 50 Prozent-Quorum im Tarifvertragsgesetz entfällt und gleichzeitig das öffentliche Interesse als Voraussetzungen für die AVE präzisiert wird;
  • die Antrag stellenden Tarifparteien an den Sitzungen und an der Beschlussfassung des Tarifausschusses mit beratender Stimme teilnehmen dürfen;
  • die AVE erlassen werden darf, wenn Anträge, die gemeinsam eingebracht wurden, im Tarifausschuss nicht mehrheitlich abgelehnt werden. Anträge, die von nur einer Tarifpartei eingebracht wurden benötigen wie bisher  die Zustimmung des gesamten Tarifausschusses
  • eine einheitliche Rechtswegzuständigkeit der Arbeitgerichtsbarkeit für die Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen eingeführt wird.

Im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion stand die Frage, wie der Flächentarifvertrag in Deutschland konkret gestärkt werden kann. Dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Allgemeinverbindlicherklärung deutlich erleichtert werden müssen, darüber waren sich die PodiumsteilnehmerInnen einig. Allerdings machte der DGB auch deutlich: die strukturelle Schwäche des Tarifsystems kann mit einer verbesserten Allgemeinverbindlicherklärung alleine nicht überwunden werden. Daneben ist ein Maßnahmebündel notwendig, um Existenz sichernde Entgelte zu garantieren. Dazu gehören z.B. auch die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen und die gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern für gleiche Arbeit. Und natürlich: ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen als unterste Haltelinie!

Fachbeiträge, Präsentationen und die Podiumsdiskussion zum Anhören und Herunterladen

Claus Matecki, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB: Die AVE und die neue Ordnung am Arbeitsmarkt

Dr. Thorsten Schulten, WSI: Stabilisierung des Tarifsystems durch Allgemeinverbindlicherklärung – die Erfahrungen in Europa.

Dr. Reinhard Bispinck, WSI: Allgemeinverbindlicherklärung in Deutschland: Vom Niedergang zur Reform

RA Harald Schröer, Zentralverband Deutsches Baugewerbe: Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifpolitik im Baugewerbe.

Jörg Wiedemuth, ver.di: Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Einzelhandel – vor einer Renaissance?

Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität Köln: Reform der AVE aus juristischer Sicht – was ist möglich und nötig?

Dr. Ghazaleh Nassibi, DGB: Anforderung des DGB an die Parteien.

Podiumsdiskussion: Wie kann eine Stärkung des Flächentarifvertrags aussehen? Klaus Barthel, SPD AfA; Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen; Jutta Krellmann, Die Linke; Alexander Krauß, CDU/CDA; Bärbel Feltrini, IG BAU: Moderation: Gerhard Schröder, Deutschlandfunk


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