Deutscher Gewerkschaftsbund

27.05.2015
Flüchtlingspolitik

Asylpolitik: Verfahrensdauer verkürzen, Aufenthaltsstatus sichern

Die lange Dauer von Asylverfahren in Deutschland verhindert laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, dass Flüchtlinge rasch eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb müssten auch Flüchtlinge ohne offiziellen Aufenthaltsstatus in den Arbeitsmarkt integriert werden, fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist besonders wichtig für die ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe der Flüchtlinge. Sie sollte von Anfang an unterstützt werden. Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt sind nicht nur ausreichende Sprachkenntnisse, berufliche Qualifikationen und ihre Anerkennung sondern auch die Herstellung eines sicheren Aufenthalts. Heute ist die Situation von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt häufig von prekärer schlecht entlohnter Beschäftigung geprägt. Oft werden Qualifikationen nicht anerkannt und die Situation der Flüchtlinge ausgenutzt. Wir brauchen möglichst schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen sprachliche Angebote und solche, um Kompetenzen und Qualifikationen sowie Förderbedarfe, zum Beispiel im Bereich der beruflichen Bildung zu ermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit ihrem Modellprojekt „Early Intervention“ bereits wertvolle Erkenntnisse über die frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt gesammelt, die bei der Neugestaltung maßgeblich einbezogen werden müssen.

„Oft werden die Qualifikationen von Flüchtlingen nicht anerkannt und ihre Situation ausgenutzt.“

Die Studie weist zu Recht auf die viel zu langen Asylverfahren hin. Die Verfahrensdauer muss verkürzt und die Qualität der Entscheidungen verbessert werden. Auch Flüchtlinge ohne offiziellen Status erhalten müssen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Gerade junge geduldete Flüchtlinge brauchen für die Zeit der beruflichen Ausbildung und die anschließende Arbeitssuche einen eigenständigen, von den Eltern unabhängigen sicheren Aufenthalt. In dieser Frage besteht auch Einigkeit mit Kirchen und Arbeitgebern.

Länderbehörden verhängen Arbeitsverbote

Wenn die Studie von einer Wende in der Politik spricht, so ist diese aus Sicht der Gewerkschaften wohl noch nicht in allen Bereichen angekommen. So hat das Land Bayern nicht nur einen Gesetzesantrag zur Einschränkung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Bundesrat eingebracht, sondern auch die Ausländerbehörden angewiesen, extensiv von den Möglichkeiten zur Verhängung von generellen Arbeitsverboten für Flüchtlinge aus bestimmten Ländern Gebrauch zu machen.

Hintergrund

In ihrer Studie „Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland" hat die Bertelsmann-Stiftung den Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt untersucht. Laut Studie ist Deutschland EU-weit Schlusslicht bei der Bearbeitung von Asylanträgen: Ende 2014 warteten 221.195 Flüchtlinge auf eine endgültige Entscheidung über ihren Asylantrag. Ende Februar 2015 waren es nach Angaben von Eurostat bereits 10 Prozent mehr. Die fehlende Planungssicherheit, so die Studie, erschwert Flüchtlingen eine schnelle Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt

Die Studie zum Download


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