Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hat mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) einen Tarifabschluss erzielt. Neben der Erhöhung der Entgelte in mehreren Stufen ab Juli wurde auch ein Mindestlohn für die Branche abgeschlossen. Vereinbart wurde zudem eine tarifliche Regelung zur Verhinderung von Missbrauch der Zeitarbeit wie im Falle Schlecker.
Die DGB-Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) am 30. April 2010 einen Tarifabschluss erzielt. Neben der Erhöhung der Entgelte ab 1. Juli 2010 in mehreren Stufen bis 31. Oktober 2013 wurde ein Mindestlohn für die Zeitarbeit abgeschlossen und eine tarifliche Regelung zur Verhinderung von Missbrauch der Zeitarbeit wie im Falle Schlecker.
Die Entgelte der untersten Entgeltgruppe steigen in Westdeutschland ab dem 1. Juli 2010 auf 7,60 Euro und in weiteren Stufen bis auf 8,19 Euro ab dem 1. November 2012. In Ostdeutschland erhöht sich das Entgelt der untersten Entgeltgruppe ab 1. Juli 2010 auf 6,65 Euro und – ebenfalls in weiteren Stufen – auf dann 7,50 Euro ab 1. November 2012.
Um einen Mindestlohn in der Branche Zeitarbeit einführen zu können, wurde ein Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. „Mit Blick auf den Eintritt der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011 bietet der Tarifvertrag die Chance, dass die Beschäftigten der Branche besser vor Lohndumping geschützt werden. Die Tarifvertragsparteien haben ihre Arbeit geleistet. Jetzt ist die Politik gefordert“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki.
Der Mindestlohn wird wirksam, wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Branche Zeitarbeit ausgeweitet wird und die Allgemeinverbindlicherklärung durch das Bundesarbeitsministerium erfolgt.