Wer im Arbeitsleben Schritt halten will, sollte kompetent bleiben und sich deshalb weiterbilden. Doch in vielen Unternehmen gibt es gerade für Ältere noch immer zu wenige Möglichkeiten zur Qualifizierung. ArbeitnehmerInnen über 50 werden bei Fort- und Weiterbildung nur zu einem Drittel gegenüber ihren jüngeren KollegInnen berücksichtigt. Betriebs- und Personalräte können viel dazu beitragen, damit sich das ändert.
Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, heißt es im Volksmund. Lohnt nicht, gibt's nicht, war und ist denn auch immer noch in den Betrieben zu hören, wenn es um die berufliche Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen geht. Dabei wissen wir, dass in einem rohstoffarmen Land die Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte immer wichtiger wird. Das gilt zumal dann, wenn wir künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen und müssen.
Mit dem Konjunkturaufschwung ist die Forderung nach Ausweitung des Niedriglohnsektors schnell verebbt und von Klagen über einen Fachkräftemangel abgelöst worden. Nunmehr nehmen die Klagen über Fachkräftemangel zu und die Alterung der Belegschaften schreitet voran. Doch die notwendigen Konsequenzen in Betrieben und Verwaltungen sowie im Ausbildungssystem werden nicht gezogen. Der DGB stellt seine Forderungen zum Thema Weiterbildung von gering Qualifizierten und älteren Beschäftigten vor.
Gewerkschaftliche Initiativen gegen Fachkräftemangel
Die Alterung der Erwerbsbevölkerung und der sich abzeichnende Fachkräftemangel unterstreichen die Notwendigkeit von mehr und besserer beruflicher Weiterbildung. Tatsächlich ist aber die Weiterbildungsförderung rückläufig und gerade Ältere und gering Qualifizierte sind von betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen überdurchschnittlich stark ausgeschlossen. Gewerkschaftliche Initiativen, berufliche Weiterbildung auch in Tarifverträgen abzusichern, weisen deswegen in die richtige Richtung, ebenso ein vom DGB über die Bundesagentur für Arbeit durchgesetztes 200 Millionen-Sonderprogramm zur Weiterbildung Beschäftigter im Betrieb.