Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, das Betriebsrentengesetz zu ändern („Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“, § 17b BetrAVG). Aus Sicht des DGB reicht die geplante Gesetzesänderung bei weitem nicht aus, um die betriebliche Altersvorsorge in der Arbeitswelt so zu verbreiten, wie es erforderlich wäre "um allen Beschäftigten eine verbesserte Einkommenssituation im Alter zu ermöglichen".