Der Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes steht voraussichtlich am 30. Januar auf der Tagesordnung des Bundestags-Innenausschusses. Dazu haben CDU und FDP einen Änderungsantrag vereinbart. Es bleibt bei weiteren Verschlechterungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss. Auch dieser ist bereits mehr als kritikwürdig.