Die große Koalition will die Rechte der Mieter stärken. Doch der aktuelle Entwurf zur Reform der Mietpreisbremse reicht dafür nicht aus, kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell: "Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat mittlerweile Ausmaße erreicht, die ein entschlosseneres Handeln nötig machen."
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Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Wenn Vermieter zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen, sollen sie das künftig vor Vertragsabschluss begründen müssen. Bei Modernisierungen sollen nur noch acht statt elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Dem DGB gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. "Die Bundesregierung muss klotzen, nicht kleckern", fordert Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat mittlerweile Ausmaße erreicht, die ein entschlosseneres Handeln nötig machen. Der aktuelle Entwurf zur Reform der Mietpreisbremse reicht dazu noch nicht. In das Gesetz müssen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern, wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch die Modernisierungsumlage, mit der Vermieter die Mietpreise in die Höhe treiben können, muss stärker eingeschränkt werden als geplant.“
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und der Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG). 9. August 2018