Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Mindestlöhne

23.10.2005
Michael Sommer

Für gesetzliche Mindestlöhne

Ein Gastkommentar des DGB-Vorsitzenden in der Bild am Sonntag

Es gibt eine bittere Wahrheit in unserem Land: Fast acht Millionen Arbeitnehmer leben mit ihren Familien von absoluten Niedriglöhnen. Viele sind noch gar nicht ganz unten angekommen. Aber in einigen Branchen wollen die Arbeitgeber die Einkommen noch weiter senken.

Im Raffke-Land Deutschland flüchten immer mehr Unternehmer aus den Arbeitgeberverbänden. Sie rauben damit ihren Beschäftigten die Sicherheit von Tarifverträgen. Die Folge: Arbeitszeiten wachsen ins Unendliche. Löhne fallen ins Bodenlose.

Die Politik darf die Tarifflucht dieser Arbeitgeber nicht belohnen. Millionen Beschäftigte brauchen dringend Schutz vor Lohndumping. Und ehrliche Arbeitgeber, die ordentlich bezahlen, müssen vom Druck der Schmutzkonkurrenz befreit werden.

Das Signal der Wähler war: Reformen ja, aber es muss Arbeit her. Sozial versichert. Und zu anständigen Bedingungen. Angela Merkel und Franz Müntefering sollten das bei den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen. Anders, als sich Manche das wünschen, darf der Schutz unserer Tarifverträge deswegen weder auf die eine oder andere Art durch Gesetze untertunnelt werden. Im Gegenteil: Wo gute Tarife in ganz Deutschland gelten, aber zu wenige Unternehmen binden, sollte die Bundesregierung sie für allgemeinverbindlich erklären. Und wo es bislang keine Tarifverträge gibt, braucht es gesetzliche, aber an der Leistungsfähigkeit der Branchen orientierte Mindestlöhne - von 7,50 Euro an aufwärts.



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Themenverwandte Beiträge

Dossier
Mindestlöhne in Deutschland
Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie arbeiten 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Umso wichtiger sind deshalb Mindestlöhne. Informationen und Postitionen des DGB zum Thema Mindestlohn.
zum Artikel
Pressemeldung
DGB begrüßt Zustimmung des Tarifausschusses zur Lohnuntergrenze in der Leiharbeit
DGB-Vorstand Claus Matecki hat die Zustimmung des Tarifausschusses zur Festlegung einer Lohnuntergrenze in der Leiharbeit begrüßt: „Damit haben die DGB-Gewerkschaften zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP ein wichtiges Etappenziel zugunsten der Beschäftigten der Branche erreicht." Ungeachtet dessen fordert der DGB weiterhin gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
zum Artikel
Artikel
Neue Freunde für den Mindestlohn
20 von 27 EU-Staaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Deutschen gehören nicht dazu, dafür werden sie in der Europäischen Union mittlerweile sogar bedauert. Doch es tut sich etwas: In CDU und sogar in Teilen der FDP mehren sich die Pro-Stimmen für eine Lohnuntergrenze. "Alle einig, alles gut?" fragt der DGB klartext und sieht genauer hin.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close