Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sollen zum einen die Leistungsverbesserungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das sogenannte Pflegestärkungsgesetz I auf die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen werden. Aber auch die Beihilfeberechnung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte spielt diesmal eine Rolle. Der DGB geht in seiner Stellungnahme auf einzelne geplante Regelungen ein.