Deutscher Gewerkschaftsbund

15.09.2011
klartext 32/2011

Hausmüll - Gewinne für Private?

Mit Hausmüll wird viel Geld verdient. Jetzt will die Bundesregierung das Kreislaufwirtschaftsrecht lockern: Die wertvollen Bestandteile aus dem Abfall für die privaten Entsorger, der wertlose Rest für die öffentlich-rechtliche Müllabfuhr. Doch die Entsorgung muss Sache der Kommunen bleiben. 

Müllvermeidung und Recycling haben zugenommen – und das ist gut so! Aber Müll ist nicht gleich Müll. Was Geld bringt, stinkt nicht. Und das Geschäft mit den Wertstoffen ist lukrativ: Betrug der Umsatz mit Sekundärrohstoffen im Jahr 1995 nur rund 1,4 Milliarden Euro, stieg er bis zum Jahr 2009 auf fast neun Milliarden Euro.

Grafik: Umsätze der Sekundärrohstoffbranche zwischen 1995 und 2010

Die Umsätze der Sekundärrohstoffbranche legten zwischen 1995 und 2010 von rund auf 1,4 Millarden Euro auf nahezu neun Milliarden Euro zu. Das entspricht einer Steigerung um mehr als das Sechsfache in 15 Jahren. Grafik: DGB; Zahlen: IW Köln

Die Bundesregierung will das Kreislaufwirtschaftsrecht liberalisieren. Private Müllentsorger sollen gewinnträchtige Wertstoffe aus dem privaten Haushaltsmüll sammeln dürfen, während öffentlich-rechtlichen Entsorgern der wertlose Rest bliebe. Dreckige Rosinenpickerei.

Die Kommunen stehen in der „Gewährleistungspflicht". Im öffentlichen Interesse müssen sie auch unrentable Leistungen flächendeckend und zu jeder Zeit erbringen. Nur wenn hier auflaufende Verluste mit Gewinnen aus rentablen Bereichen verrechnet werden können, sind Kommunen in der Lage, ihre Aufgaben wirtschaftlich ausgewogen zu erfüllen. Diese Möglichkeit der internen Quersubventionierung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abgesegnet, weil es sich um „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" handelt.

Die Abfallentsorgung der privaten Haushalte ist Sache der Kommunen. Sie darf nicht durch die Hintertür gewerblicher Sammlungen der kommunalen Entsorgungspflicht entzogen werden. Denn deren Zulassung verfolgt auch in der Abfallwirtschaft das neoliberale Prinzip "Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren".

Das ist ein Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge. Die kommunale Handlungsfähigkeit wird stark eingeschränkt. Und da Wertstofferlöse nicht mehr „gutgeschrieben" werden, drohen den zahlenden Bürgern höhere Gebühren. Sichere Entsorgung und hochwertige Dienstleistungen werden so aufs Spiel gesetzt. Offenbar sind zusätzliche Risiken für Bürger, Kommunen, kommunale Betriebe und ihre Beschäftigten politisch gewollt.

Dabei gibt es reichlich schlechte Erfahrungen mit privaten Abfallentsorgern. Beispiel Landkreis Böblingen: Hier ging man Mitte der 90er Jahre den dualen Weg, um die Leistung von öffentlicher und privater Abfallentsorgung vergleichen zu können. In einigen Bezirken übertrug man die Müllabfuhr auf Private, in anderen wurde sie in öffentlicher Hand belassen. Das Fazit: Die öffentliche Müllabfuhr war unter dem Strich – trotz höherer Personalkosten und Extra-Zulagen für die Beschäftigten – günstiger und qualitativ besser. Nicht selten mussten die öffentlichen Entsorger die lückenhafte Arbeit der Privaten nachbessern. Deshalb wurde der Vertrag mit den Privaten nicht verlängert. Danach konnten im Landkreis Böblingen die Müllgebühren sogar deutlich gesenkt werden.

Nicht jede Kommune muss die Müllabfuhr in die Obhut kommunaler Entsorgungsbetriebe geben. Aber sie muss gewährleisten, dass es nicht zu Umwelt- und Sozialdumping kommt. Mit der Vergabeentscheidung müssen soziale Kriterien wie Tarifbindung umgesetzt und gewerbliche Sammler am „Wildern" im Hausmüll gehindert werden.


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