Deutscher Gewerkschaftsbund

25.02.2010
Positionen

Gesetzliche Mindestlöhne

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne, anders als in 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten. In Frankreich beträgt der Mindestlohn 8,86 Euro pro Stunde, in den Niederlanden 8,64 und in der Republik Irland 8,65 Euro (Quelle: WSI Mindestlohndatenbank). In Deutschland werden die Löhne von den Tarifparteien ausgehandelt, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Tarifautonomie wird durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz garantiert. Durch Tarifverträge wurden 2009 in Westdeutschland rund 65 Prozent der ArbeitnehmerInnen erfasst und in Ostdeutschland rund 51 Prozent. Auch Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen profitieren davon, da die Unternehmen diese Tarifabschlüsse häufig übernehmen.

Die Position des DGB

"Niemand soll weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde verdienen" (DGB-Vorsitzender Michael Sommer). Das soll vorrangig durch Tarifverträge sichergestellt werden. Wo das nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Auffanglinie nach unten zum Tragen kommen, die zunächst mindestens 8,50 Euro beträgt.

Begründung

Die Gewerkschaften standen einem gesetzlichen Mindestlohn lange skeptisch gegenüber. Der Grund: die Tarifautonomie sollte nicht ausgehebelt werden. Außerdem sollte verhindert werden, dass durch einen gesetzlichen Mindestlohn Druck auf die Löhne nach unten ausgeübt wird - in Richtung dieses Mindestlohnes. Inzwischen hat sich die Lage in Deutschland verschärft.

Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen. Die EU-Erweiterung hat zu mehr Lohndumping durch Billiganbieter geführt. Seit den Hartz-IV-Gesetzen müssen Arbeitslose fast jeden Job annehmen. Die Lohnuntergrenze ist nur die Sittenwidrigkeit. Dazu kommt, dass immer mehr Unternehmen Druck auf die Löhne ausüben. Die Alternative heißt immer häufiger: schlechtere Arbeitsbedingungen und sinkende Löhne oder Betriebsverlagerung. Und das selbst in profitablen Betrieben.

Das alles hat zur Folge, dass viele Menschen zu unwürdigen Löhnen arbeiten. Nach einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) arbeiteten 2008 in Deutschland 5,8 Millionen Beschäftigte für Bruttostundenlöhne unter 8,50 Euro. All das lässt eine gesetzliche Auffanglinie bei den Löhnen und Gehältern als unabdingbar erscheinen, um die Würde der arbeitenden Menschen zu gewährleisten.

Der Weg zu Mindestlöhnen

Vorrangig sollen Tarifverträge den Beschäftigten ihren gerechten Anteil am Wohlstand sichern und sie vor Lohndumping schützen. Gewerkschaften können sich aber nicht immer mit ihren Lohnforderungen durchsetzen. So zum Beispiel, weil sie aufgrund eines zu geringen Organisationsgrades zu wenig Druck ausüben können. Außerdem gibt es Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind oder ausgetreten sind. Gewerkschaften haben dann keinen Tarifpartner, mit dem sie Tarifverträge abschließen könnten.

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz

Eine Übersicht über tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz können Sie im WSI-Tarifarchiv als PDF herunterladen.

Deshalb setzt sich der DGB dafür ein, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet wird. Bislang galt es nur für die Baubranche (Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Abbruch- und Abwrackgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Elektrohandwerk) sowie das Gebäudereinigerhandwerk und den Bereich Briefdienstleistungen. Anfang 2009 wurden sechs weitere Branchen in das Gesetz aufgenommen: Bergbauspezialarbeiten, Großwäschereien, Entsorgungswirtschaft, Wachdienste, Aus- und Weiterbildung sowie Pflegedienste.

Das Entsendegesetz ermöglicht, dass tariflich vereinbarte Mindestlöhne durch eine Rechtsverordnung zwingend für alle in Deutschland Beschäftigten der Branche gelten. Diese Mindestlöhne erfassen auch vom Ausland nach Deutschland entsandte Beschäftigte. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass die Tarifparteien die Mindestlöhne vereinbaren, nicht der Gesetzgeber. Dass sich dieser Weg über das Entsendegesetz bewährt hat, zeigt exemplarisch die Baubranche. Auch der Hauptverband der deutschen Industrie bestätigt: "Die Mindestlöhne sind ohne Alternative", sagt Hauptgeschäftsführer Michael Knipper (Frankfurter Rundschau, 12.04.2005). "Ohne sie hätten mindestens noch mal 250.000 Bauarbeiter ihren Job verloren".

Für den Fall, dass sich die Tarifparteien nicht auf branchenbezogene Mindestlöhne einigen können, muss es möglich sein, die Tarifentgelte der untersten Entgeltgruppe für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche für verbindlich zu erklären.

Aber auch das wird vielfach nicht ausreichen, um allen Beschäftigten einen Lohn von mindestens 8,50 Euro zu garantieren. Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf.



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Mindestlöhne in Deutschland

Zum Dossier

Themenverwandte Beiträge

Datei
Statement Annelie Buntenbach: "Sichere Arbeitsplätze statt prekäre Jobs"
DGB-Vorschlag zur Reform der Kleinstarbeitsverhältnisse.
zum Artikel
Pressemeldung
Mindestlohn Leiharbeit: Erster Schritt zum Schutz vor Lohndumping
Als überfälligen ersten Schritt zum Schutz vor Lohndumping bezeichnete Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, die vom Kabinett beschlossenen Mindestlöhne in der Leiharbeit. Mit den Lohnuntergrenzen von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten für die Zeitarbeiter wurde eine untere Haltelinie für die Beschäftigten geschaffen.
zum Artikel
Pressemeldung
CGZP-Tarifverträge seit 2004 nichtig: Leiharbeitskräfte sollten Ansprüche geltend machen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP) auch in den Jahren 2004, 2006 und 2008 beim jeweiligen Abschluss eines Tarifvertrages nicht tariffähig waren. Diese Tarifverträge sind nichtig und die Leiharbeitnehmer mussten mit vergleichbaren Stammbeschäftigten gleich behandelt werden. Betroffene Leiharbeitskräfte sollten ihre Ansprüche umgehend geltend machen.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close