Was darf's sein - mehr Geld oder mehr Urlaub? Viele Gewerkschaften haben in den letzten Jahren bei Tarifverhandlungen Extra-Leistungen für ihre Mitglieder vereinbart – von Einmalzahlungen über Beihilfen zur Weiterbildung bis zu Extra-Urlaubstagen.
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Die NGG hat Anfang Mai für ihre Mitglieder bei Coca-Cola 100 Euro im Monat mehr ausgehandelt. Die EVG hat für ihre Mitglieder eine innovative Wahloption verhandelt: zwischen einer Gehaltserhöhung von 2,6 Prozent, sechs zusätzlichen Tagen Urlaub oder einer Stunde Arbeitszeitverkürzung. Ver.di schließt im Jahr etwa 60 Tarif-
verträge mit Vorteilsregelungen ab, viele davon umfassen Einmalzahlungen, es gibt aber auch Erholungsbeihilfen oder mobilitätsbezogene Vorteilsregelungen.
Sonderregelungen für ganze Branchen sind selten, aber möglich: Mit dem Tarifvertrag für die Miederindustrie haben Mitglieder der IG Metall den Anspruch auf zusätzliche Leistungen beispielsweise zur Altersvorsorge sowie Krankenhaus- und Kurgeld. Zudem werden Seminare zur Gesundheitsvorsorge und Bildungsveranstaltungen angeboten.
Das Bundesarbeitsgericht hat Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder für rechtens erklärt. Klar ist: die Sonderleistungen dürfen nicht so gestaltet sein, dass sich Beschäftigte quasi gezwungen sehen, der Gewerkschaft beizutreten. „Anreize“ dürfen aber gesetzt werden. Von den Extras profitieren Gewerkschaftsmitglieder, die sich solidarisch zusammengeschlossen haben, um die Interessen aller ArbeitnehmerInnen durchzusetzen, und die dafür monatlich ihren Beitrag zahlen. „Solange die Vorteilsregelungen die Gewerkschaftsbeiträge nicht deutlich überschreiten, gibt es kein Problem“, erklärt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei ver.di.